Das beantragt die Verbraucherzentrale:
I. …, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, der die Beklagte mit der Beitreibung einer Forderung beauftragt hat, zur Begleichung dieser Forderung unter Bezugnahme auf einen Dienstleistungsvertrag betreffend eine „Bereitstellung Kontaktdaten einer geeigneten gewerbl. Schuldnerhilfe - Schuldensumme: 5750 – Datum der Beauftragung: 26.05.2025“ aufzufordern, wenn einsolcher Dienstleistungsvertrag nicht existiert und wenn die Beklagte überdies nicht darlegt, wie der Dienstleistungsvertrag angeblich zustande gekommen sein soll, wie geschehen in der Zahlungsaufforderung der Beklagten nach Anlage K 10.
II. …, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, der die Beklagte mit der Beitreibung einer Forderung beauftragt hat, neben der Hauptforderung zur Zahlung von „Mahnspesen“ in einer bestimmten Höhe (10,00 €) aufzufordern, wenn der Auftraggeberin der Beklagten derartige „Mahnspesen“ in der genannten Höhe nicht entstanden sind und wenn die Beklagte überdies den Rechtsgrund dieser „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen in der Zahlungsaufforderung der Beklagten nach Anlage K 10.