Ins Ausland gehen - wie vorbereiten?

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Du bist (bald) raus aus der Schule und willst die Welt sehen? Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten. Work-and-Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise – es gibt unzählige Möglichkeiten. Besonders, wenn du eine längere Zeit im Ausland verbringen willst, solltest du dich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. In diesem Online-Vortrag geben wir Tipps für die praktische Vorbereitung. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Welche Versicherungen für die Zeit im Ausland sinnvoll, welche überflüssig sind
  • Wie es weltweit mit dem Geld abheben und bezahlen klappt 
  • Weitere praktische Tipps und To-Dos zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Termine und Anmeldung

Die nächste Fokuswoche Ziele findet vom 12. Bis 16. Mai 2025 statt. Mehr Informationen, Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung werden Anfang des Jahres 2025 veröffentlicht.


Die Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz werden in Kooperation mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland angeboten.

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.