Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Stand:
OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Off

Der Lebensmitteldiscounter Netto hatte in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehoben angekündigt, dass alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert mit einem 20 %-igen Preisnachlass verkauft würden. Diese Ankündigung war mit einem Hinweis auf eine Fußnote versehen. In der Fußnote wurde dann darüber aufgeklärt, dass Artikel bestimmter Marken von der angekündigten Rabattaktion ausgenommen werden.

Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung geurteilt, dass es sich im Hinblick auf die Einschränkungen in der Fußnote bei der Ankündigung „20% auf alle Ostersüßwaren“ um eine nicht korrigierbare, falsche Angabe handelt, für die es keinen vernünftigen Grund gibt. Damit handele es sich bei der werblichen Ankündigung um eine „dreiste Lüge“. Die Ankündigung „alle“ Ostersüßwaren ist einer Relativierung nicht zugänglich.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Netto Klage beim zuständigen Landgericht Amberg eingereicht. Dieses hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun im Interesse der Verbraucher:innen unserer Berufung Recht gegeben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

 


Zur Entscheidung im Volltext

Urteil des OLG Nürnberg vom 23. Juli 2024, Az. 3 U 392/24

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.