Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH
AGB unzulässig, da die Vertragslaufzeit eines Glasfaservertrags erst ab Freischaltung des Anschlusses beginnen soll.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
III ZR 8/25
Zuständiges Gericht:
BGH
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:
Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Verfahrensende: offen








