Klage gegen TopFit Fitness- und Freizeitanlagen, Verfahren IV
Information zum Widerrufsrecht und Preisangabe auf Bestellabschlussseite
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Ellwangen
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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TopFit Fitness- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG
Goethestraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet die Buchung eines Vertrags über die Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzubieten, wenn die Beklagte den Verbraucher vor Abgabe von dessen verbindlicher Vertragserklärung nicht über dessen gesetzliches Widerrufsrecht belehrt, wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots nach Anlage K 9.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher WhatsApp-Nachrichten zu versenden, in denen die Beklagte für den Abschluss eines vom Verbraucher eingeleiteten, aber nicht abgeschlossenen Buchungsvorgangs zu einem Vertrag über die Nutzung einer Fitnessstudio-Einrichtungen wirbt, wenn der adressierte Verbraucher in den Erhalt solcher WhatsApp-Nachrichten zuvor nicht ausdrücklich eingewilligt hat, wie geschehen mit den Nachrichten gemäß 1. Anlage K 5 und/oder 2. Anlage K 6.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung der Beklagten anzubieten, der eine Mindestlaufzeit von einem Monat hat und der den Verbraucher zur zweiwöchentlichen Zahlung eines Entgelts verpflichtet, wenn die Beklagte sich auf der letzten Seite ihres Buchungsabschnitts unmittelbar vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung des Verbrauchers darauf beschränkt, den Verbraucher lediglich über das dem Zeitraum von einer Woche entsprechende Entgelt zu informieren, wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots nach Anlage K 9, Seite 11.









