Klage gegen Djoser Reisen GmbH

Verpflichtung bei Beginn der Reise Trinkgeld in eine Gruppenkasse einzuzahlen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:

Djoser Reisen GmbH
Von-Werth-Straße 9-13
50670 Köln
Deutschland

Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum: