Frühstartrente: Was müssen Eltern jetzt wissen?
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente wird aktuell im Bundestag beraten. Die Verbraucherzentralen informieren, wer ab 2027 die geplante Frühstartrente erhält, wie hoch die staatliche Förderung ausfällt und was Sie als Eltern jetzt beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 starten, gilt zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Mit Beginn der folgenden Kalenderjahre kommen jeweils die dann Sechsjährigen hinzu.
- Kinder erhalten vom sechsten bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro vom Staat, insgesamt 1.440 Euro.
- Das Geld fließt in ein zertifiziertes Standarddepot, bei dem die Gesamtkosten höchstens ein Prozent im Jahr betragen dürfen.
- Schließen Eltern keinen individuellen Vertrag für das förderberechtigte Kind ab, legt die Deutsche Bundesbank die staatliche Zulage für den gesamten Jahrgang gesammelt an bis es abgerufen wird.
- Derzeit gibt es keinen Handlungsdruck für Eltern. Zunächst muss das Gesetz beschlossen und verkündet werden.
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist eine geplante staatliche Förderung für die private Altersvorsorge von Kindern. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Gesetzentwurf vorgelegt, der seit dem 7. September dem Bundestag zur Beratung vorliegt. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Einzelne Details können sich in den parlamentarischen Beratungen daher noch ändern.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Anspruch auf die Frühstartrente haben Kinder vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem muss für das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer vorliegen. Diese haben in Deutschland lebende Kinder in aller Regel automatisch.
Die ersten Jahrgänge, die profitieren, sind die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Staat die Förderung für das Jahr 2026 (das Kalenderjahr, in dem der Jahrgang das sechste Lebensjahr erreicht hat) rückwirkend. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, erhalten keine Frühstartrente.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die monatliche Förderung aus.
Wie viel Geld bekommen Kinder und wie wird es angelegt?
Der Staat zahlt zwölf Jahre lang monatlich zehn Euro in die Frühstart-Rente ein. Das Geld wird kollektiv bei der Deutschen Bundesbank für jeden Jahrgang breit gestreut in Aktien investiert. Wenn Eltern für ihr Kind einen individuellen Vertrag abschließen, fließt das Geld stattdessen in diesen Vertrag. In der Summe kommen so 1.440 Euro als staatliche Förderung zusammen. Das individuelle Depot muss ein zertifiziertes Standarddepot sein.
Nach dem 18. Geburtstag können die jungen Erwachsenen das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen. Sofern das Geld bei der Bundesbank verwaltet wurde, bleibt es dort zunächst liegen. Die jungen Erwachsenen haben bis zu ihrem 35. Geburtstag Zeit, das gebildete Kapital abzurufen und auf einen individuellen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Sie können ihn dann zum Beispiel in ein Standarddepot oder ein freies Altersvorsorgedepot übertragen. Dann gelten die Vorschriften der reformierten privaten Altersvorsorge (Nachfolger von Riester).
Bis zum Rentenalter können sie das Depot als steuerlich geförderte Altersvorsorge nutzen und so gegebenenfalls weiter Förderung erhalten. Die Frühstartrente soll damit einen Einstieg in die private mittels Zulagen und Steuerersparnissen geförderte Altersvorsorge bieten. Die Rentenzahlung beginnt dann grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr.
Welche Kosten sind bei der Frühstartrente erlaubt?
Beim Standarddepot dürfen die Gesamtkosten (Effektivkosten) höchstens ein Prozent im Jahr betragen. Bis zum 18. Geburtstag darf der Anbieter zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen. Die Verbraucherzentralen begrüßen diese Kostenobergrenze, weisen aber darauf hin, dass auch ein Prozent Kosten das Ergebnis über Jahrzehnte spürbar schmälert.
Wie stark sich das auswirkt, zeigt folgende Beispielrechnung. Sie unterstellt eine Kapitalmarktrendite von 7,5 Prozent pro Jahr vor Kosten (Grundlage: Aktienindex MSCI World seit 1970). Bei einer kostengünstigen Ausgestaltung, wie sie derzeit bei ETF-Sparplänen üblich ist, bleibt davon fast die gesamte Rendite erhalten. Bei den gesetzlich maximal zulässigen Effektivkosten von einem Prozent pro Jahr fällt das Ergebnis über Jahrzehnte spürbar niedriger aus.
| Alter | Kostengünstige Anlage | Maximal zulässige Effektivkosten | Differenz durch Kosten |
|---|---|---|---|
| 18 Jahre | 2.268,40Euro | 2.148,43 Euro | 119,97 Euro |
| 35 Jahre | 7.498,68Euro | 6.203,66 Euro | 1.205,03 Euro |
| 68 Jahre | 76.378,44Euro | 48.597,34 Euro | 27.781,10 Euro |
Basis: monatliche Sparrate von 10 Euro vom 6. bis 18. Lebensjahr (vorschüssig), danach unverändert für 17 Jahre bis zum 35. Lebensjahr bzw. für 50 Jahre bis zum 68. Lebensjahr. Angenommene Kapitalmarktrendite: 7,5 % nominal p.a. vor Kosten (MSCI World seit 1970). Kostengünstige Variante: 0,2 % Effektivkosten p.a. Teure Variante: 1,0 % Effektivkosten p.a. (gesetzliches Maximum). Nominale Werte vor Steuern, ohne Berücksichtigung der Inflation.
Die Tabelle zeigt: Je länger das Geld angelegt bleibt, desto stärker wirken sich die höheren Kosten aus.
Kann ich zusätzlich in das Depot einzahlen?
Eltern können das Depot ihres Kindes mit eigenem Geld aufstocken. Derartige Zuzahlungen sind bis zu einer Höhe von 6.840 Euro jährlich möglich. Dafür wird aber keine Förderung gewährt.
Schon jetzt werben Finanzinstitute für diese Zuzahlungen mit dem Argument, dass auf das gesparte Guthaben keine Kapitalertragssteuer berechnet wird und daher die Kinder von einem Steuervorteil profitieren würden. Dahinter stecken aber nur eigene Interessen und Verkaufsabsichten.
Bedenken Sie: Kinder haben unabhängig von der Frühstartrente eigene Steuerfreibeträge, etwa den Sparer-Pauschbetrag und einen Grundfreibetrag. Oft wird bei entsprechendem Nachweis (Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung) also überhaupt keine Abgeltungssteuer abgezogen. Für ein normales, flexibleres Kinderdepot fallen in der Praxis meist keine Steuern an. Eventuelle Kursgewinne von Aktienfonds unterliegen überdies der 30-prozentigen Teilfreistellung. Im Einzelfall können Kursgewinne sogar bis zum 18. Lebensjahr ohne Steuerabzüge realisiert werden. Das Guthaben aus der Frühstart-Rente dagegen wird in einen Altersvorsorgevertrag überführt, dessen Auszahlungen im Rentenbezug aber in voller Höhe der persönlichen Einkommenssteuer unterliegen.
Die Verbraucherzentralen raten, sich von Werbung mit besonderen Steuervorteilen nicht zu einer Zuzahlung drängen zu lassen, sondern im Einzelfall zu prüfen und zu vergleichen, ob eine Zuzahlung in ein einfaches Junior-Depot sinnvoller ist.
Was passiert, wenn Eltern keinen eigenen Vertrag abschließen?
Schließen Eltern für ihr Kind keinen individuellen Vertrag ab, geht die Förderung nicht verloren. Für diese Kinder legt die Deutsche Bundesbank das Geld gesammelt am Kapitalmarkt an, breit gestreut vor allem in Aktien und Aktienfonds. Die Sammelanlage der Bundesbank startet rund ein Jahr nach dem sechsten Geburtstag des Kindes.
Nach Erreichen der Volljährigkeit haben die jungen Erwachsenen bis zu ihrem 35. Geburtstag Zeit, ihr angespartes Geld auf einen individuellen Vertrag zu übertragen. Wie sie rechtzeitig davon erfahren, dass der Staat für sie Geld angespart hat, klärt der Gesetzentwurf noch nicht abschließend.
Was bedeutet die Frühstartrente für die Finanzbildung?
Dass junge Menschen mit der Frühstartrente früh mit Aktien und Aktienfonds in Berührung kommen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Kapitalmarkterfahrung allein ist aber noch keine finanzielle Bildung: Wer nur einen wachsenden Depotstand beobachtet, lernt daraus nicht automatisch, Kosten, Risiken oder Eigeninteressen der Finanzinstitute richtig einzuordnen. Das Ziel, die Finanzkompetenz zu stärken, wird deshalb nur erreicht, wenn ein geeignetes Bildungskonzept entwickelt wird, das der Gesetzentwurf aber noch nicht vorsieht. Bildungsangebote müssen dabei unabhängig von Anbieterinteressen sein und Kindern wie Eltern echtes Orientierungswissen vermitteln.
Häufige Fragen zur Frühstartrente (FAQ)
Wann startet die Frühstartrente?
Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Kinder vom sechsten bis zum 18. Geburtstag ab dem Geburtsjahrgang 2020 erhalten die Förderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie viel Geld zahlt der Staat insgesamt?
Über zwölf Jahre kommen 1.440 Euro zusammen, da der Staat monatlich zehn Euro zahlt.
Was passiert, wenn die Eltern für ein förderberechtigtes Kind keinen Vertrag abgeschlossen haben?
Die Deutsche Bundesbank legt das Geld dann gesammelt für den gesamten Jahrgang in Aktien oder Aktienfonds an. Bis zum 35. Geburtstag kann das angesparte Kapital auf einen eigenen Vertrag übertragen werden.
Können Kinder, Eltern oder Großeltern zusätzlich Geld einzahlen?
Ja, ungeförderte Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr möglich. Weil Kinder ohnehin eigene Steuerfreibeträge haben, lohnt sich vorher ein Vergleich mit einem normalen Kinderdepot.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.














