Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?

Stand:
Die Bundesregierung plant ab 2027 eine grundlegende Reform der Riester-Rente. In diesem Artikel der Verbraucherzentralen erfahren Sie, warum Sie die neuen Angebote unbedingt skeptisch prüfen sollten und welche Kostenfallen drohen.
Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 2026 soll ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot die Riester-Rente bereichern, das auch Investitionen in Aktienfonds und ETFs ermöglicht.
  • Die Verbraucherzentralen fordern stattdessen die Einführung eines staatlich organisierten, einfachen, transparenten und kostengünstigen Standardprodukts zur Altersvorsorge.
  • An den Fehlanreizen im Vertrieb der Produkte soll sich aber nichts ändern. Es werden weiterhin nur Verträge angeboten und verkauft, die den Vermittlern hohe Provisionen bieten.
  • Es droht eine Verkaufswelle neuer teurer Produkte mit mehr Risiken vorbei am Bedarf der Verbraucher:innen.
On

Was ist der Anlass für die Altersvorsorgereform?

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Altersvorsorge-Reformgesetz vorgelegt, um die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) grundlegend zu ändern. Anlass ist der deutliche Rückgang bei Riester-Neuverträgen seit 2018. Als Ursachen nennt die Regierung:

  • hohe und oft intransparente Kosten
  • geringe Renditen
  • komplexe Förderregeln
  • mangelnde Flexibilität über den Lebensverlauf
  • eine unübersichtliche Produktlandschaft

Altersvorsorgedepot: neues Altersvorsorge-Modell

Das Herzstück der Reform ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das ab Januar 2027 auch ETF-Sparpläne für den Ruhestand fördern soll. Im Gegensatz zur alten Riester-Rente müssen Anbieter keine 100-prozentige Kapitalgarantie mehr geben. Das ermöglicht die überwiegende oder vollständige Anlage der Guthaben am Aktienmarkt, wodurch deutlich höhere Renditen erzielt werden sollen.

Was kritisieren die Verbraucherzentralen an den Altersvorsorgedepots?

Viele Verbraucher:innen sind auf eine persönliche Beratung zur privaten Altersvorsorge angewiesen, weil sie sich selbst nicht ausreichend informiert fühlen, um geeignete Produkte auszuwählen. Sie erwarten eine Beratung, die ihren Bedarf trifft und eine verlässliche Altersvorsorge ermöglicht. Doch genau die gibt es nicht. Stattdessen gibt es oft nur Verkaufsgespräche, bei denen Produkte mit hohen Kosten und Provisionen empfohlen werden. Diese Kosten gehen direkt zu Lasten der späteren Renten. Dieses Problem löst der Gesetzentwurf nicht.

Was fordern die Verbraucherzentralen?

Die Altersvorsorge muss so reformiert werden, dass Verbraucher:innen ihren Bedarf verlässlich decken können. Dafür braucht es 2 Dinge:

  1. Eine Finanzberatung, die sich klar am Bedarf der Verbraucher:innen orientiert und nicht an Verkaufsinteressen.
  2. Ein einfaches, transparentes und kostengünstiges staatlich organisiertes Standardprodukt nach schwedischem Vorbild. 

Die Hintergründe und die Forderungen der Verbraucherzentralen sind Thema dieser Podcast.

Wie regelt Schweden die private Altersvorsorge?

In Schweden sorgt ein derartiges staatlich organisiertes Standardprodukt, der „AP7-Fonds“, seit Jahren dafür, dass Vorsorgesparende breit gestreut investieren und an den Erträgen der Kapitalmärkte teilhaben. Trotz mehrerer Börsenkrisen zwischen 2008 und 2024 erzielten die Sparerinnen und Sparer mit „AP7“ im Durchschnitt 11,5 Prozent Rendite pro Jahr. 

Der Grund: Die Kosten sind sehr niedrig, sodass rund 99 Prozent der Kapitalmarkterträge tatsächlich bei den Sparenden ankommen. Zum Vergleich: Bei einem Kostensatz von 1,5 Prozent bleiben nur noch etwa 53 Prozent der Erträge übrig. Damit wird deutlich, dass das zentrale Ziel des Gesetzgebers, nämlich die Chancen des Kapitalmarkts stärker für die Altersvorsorge zu nutzen, nur mit einem solchen Vorsorgefonds erreichbar ist.

Warum die Riester-Rente nicht rentabler und günstiger wird

Die Bundesregierung plant eine Kostenobergrenze von 1,5 Prozent pro Jahr einzuführen. Das klingt zunächst niedrig, doch der Schein trügt. Derartige Kosten gehen massiv zu Lasten der Altersrenten. 

Ein Kostensatz von 1,5 Prozent des Kapitals pro Jahr bedeutet bei einer Laufzeit von 40 Jahren und 5 Prozent Bruttorendite (vor Kosten) pro Jahr, dass nur rund die Hälfte der Kapitalmarkterträge bei den Sparer:innen ankommen. Denn: Ähnlich wie einen Zinses-Zinseffekt gibt es auch einen Kosten-Kosten-Effekt, der mit der Zeit immer größer wird.

Der Wegfall der Garantie-Pflicht könnte zwar höhere Renditen ermöglichen. Davon kommt aber wegen der hohen Kosten nur ein Teil bei den Sparenden an. Die Probleme sehen wir seit Jahren beim Vertrieb von ungeförderten, viel zu teuren und unrentablen fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Ob Neobroker günstige Alternativen in Form eines Altersvorsorgedepots auf den Markt bringen werden, bleibt abzuwarten. Und selbst wenn: Verbraucher:innen, die auf Beratung angewiesen sind, werden preiswerte ETF-Sparpläne schon heute nicht angeboten. Daran ändert die Reform nichts.

Wie soll sich die Förderung der Altersvorsorge ändern?

Die Förderung in Form von Zulagen soll sich für Neuverträge ab 2027 nach der Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen richten.

LeistungBetrag / Regelung
Grundzulage

30 Prozent auf bis zu 1.200 Euro Einzahlung jährlich (35 Prozent ab 2029). 
20 Prozent auf zusätzliche Einzahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro jährlich

Beispiel: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ergibt sich für 2027 und 2028 eine Grundzulage von 360 + 120 = 480 Euro

Kinderzulage25 Prozent auf bis zu 1.200 Euro Einzahlung (maximal 300 Euro pro Kind).
Berufseinsteiger-BonusEinmalig 200 Euro (für Sparer:innen unter 25 Jahren).
Mindestbeitrag120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat), dann allerdings nur Anspruch auf anteilige Zulage.

Altersvorsorge mit Riester Förderung wird noch komplexer

Es ist geplant, dass die Anbieter jeweils eigene sogenannte Standardprodukte anbieten und zusätzlich reguläre Riester-Verträge. Weiterhin werden Produkte mit Kapitalgarantie angeboten, daneben auch solche mit Garantie in Höhe von 80 Prozent der Beiträge sowie Produkte ohne Garantie.

Angesichts dieser neuen Produktwelt sind viele Verbraucher:innen weiterhin auf Unterstützung bei der Planung ihrer Altersvorsorge angewiesen. Die Sorge der Verbraucherzentralen: Statt von Verkaufsinteressen unabhängiger Information erhalten sie aber nur Verkaufsgespräche, bei denen die Provision des Vermittlers im Vordergrund steht, nicht das beste Produkt für den Kunden. Es droht eine weitere Verkaufswelle, bei der teure Produkte mit hohen Provisionen im Mittelpunkt stehen.

Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente

Eine wichtige Neuerung betrifft die Auszahlphase. Bisher war bei Riester-Verträgen eine lebenslange Leibrente Pflicht.

Künftig ist ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung zum vereinbarten Termin endet. Es ist auch möglich, einen Auszahlplan zu vereinbaren, der länger läuft, zum Beispiel bis zum 95. Lebensjahr. Bei einem Auszahlplan ist eine höhere monatliche Rente möglich als bei klassischen Versicherungen, die sich oft erst ab dem 95. Lebensjahr wirklich rechnen.
 

FAQ: Häufige Fragen zur Altersvorsorge-Reform

Wie gut stehen die Chancen, dass das Gesetz nachgebessert wird?

Die Verbraucherzentralen machen sich weiterhin dafür stark, dass Sie ein verlässliches, einfaches, transparentes und rentables staatlich organisiertes Standardprodukt erhalten werden. Die Politik ist nun am Zug, sie muss den Willen aufbringen, die Altersvorsorge endlich so zu gestalten, dass sie für alle Sparenden funktioniert.

Wie kann ich mich für Reform im Verbraucherinteresse einsetzen?

Schreiben Sie an die Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis! Schreiben Sie auch Ihre Landtagsabgeordneten, denn das Gesetz muss auch durch den Bundesrat. Machen Sie Ihren Standpunkt deutlich:

  • Schluss mit der Riester-Abzocke durch hohe Provisionen und unfaire Praktiken der Anbieter!
  • Machen Sie sich für ein staatlich organisiertes Standardprodukt stark, nach schwedischem Vorbild, wie es die Verbraucherzentralen fordern! 

Die Adressen finden Sie hier www.bundestag.de/abgeordnete oder hier www.abgeordnetenwatch.de.

 

Ab wann kann ich das neue Altersvorsorgedepot abschließen?

Die Verträge sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 bei Banken, Versicherern, Fondsgesellschaften und Neobrokern verfügbar sein. Sie sollten die Angebote aber kritisch prüfen und sich vorab unbedingt unabhängig informieren.

Was ist besser: Altersvorsorgedepot oder private ETF-Anlage?

Sparer:innen mit privater ETF-Anlage ohne Förderung profitieren von minimalen Gebühren und hoher Flexibilität. Steuerlich profitieren sie von der Teilfreistellung (30 Prozent bei Aktien-ETFs) und von der niedrigen Abgeltungssteuer. Das Altersvorsorgedepot dürfte höhere Kosten haben. Außerdem gibt es hier keine Teilfreistellung und sämtliche Erträge werden als Rente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert, der meist höher ist als die Abgeltungssteuer. Es gelten die bisherigen Regelungen der Riester-Rente, die ab 2027 in einigen Punkten reformiert werden. Weitere Fallstricke können sich noch aus den Vertragsbedingungen ergeben. Pluspunkte sind die Steuerersparnis und die Zulagen.

 

Soll ich mit meinem alten Riester-Vertrag wechseln?

Aktuell ist Abwarten ratsam. Sobald Ende 2026 oder Anfang 2027 die ersten Depot-Angebote am Markt sind, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel trotz möglicher Wechselgebühren sinnvoll ist. Informieren Sie sich dazu unabhängig auf unserer Internetseite oder bei Stiftung Warentest Finanzen.

Kann ich zu Rentenbeginn in den neuen Auszahlplan wechseln?

Ja. Ein Auszahlplan könnte höhere monatliche Zahlungen ermöglichen. Warten Sie aber ab bis Angebote am Markt sind und informieren Sie sich dazu unabhängig auf unserer Internetseite oder bei Stiftung Warentest Finanzen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Brandenburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…