Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?

Stand:
Bundestag und Bundesrat haben eine grundlegende Reform der Riester-Rente verabschiedet, die ab 2027 in Kraft tritt. In diesem Artikel der Verbraucherzentralen erfahren Sie, warum Sie die neuen Angebote unbedingt skeptisch prüfen sollten und welche Kostenfallen drohen.
Ein älteres Paar sitzt gemeinsam am Strand und hält sich im Arm.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 2027 wird die Riester-Rente reformiert. Dabei werden Förderung und Produkte grundlegend neugestaltet.
  • Altverträge können zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt in das neue Fördersystem überführt werden.
  • Die Verbraucherzentralen warnen vor einer Verkaufswelle neuer Verträge, die zum Jahresende Fahrt aufnehmen wird.
  • Verbraucher:innen sollten sich unabhängig informieren und insbesondere die Konditionen des neuen staatlich organisierten Standardprodukts abwarten. Es besteht kein Grund für übereilte Abschlüsse.
     
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Staatliches Standardprodukt als Altersvorsorgedepot

Das Herzstück der Reform ist die Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts in Form eines Altersvorsorgedepots, das ab Januar 2027 eine standardisierte, breit gestreute und kostengünstige Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds ermöglichen soll.

Das ermöglicht die überwiegende oder vollständige Anlage der Guthaben am Aktienmarkt, wodurch deutlich höhere Renditen erzielt werden sollen.

Die Details für das staatliche Standardprodukt werden aktuell noch im Rahmen einer Verordnung beraten. Ziel ist, dass das neue Angebot allen Verbraucher:innen ab 2027 zur Verfügung gestellt wird.

Achtung: Teure und unrentable Produkte

Die Bundesregierung hat eine Kostenobergrenze (Effektivkostenquote) von 1,0 Prozent pro Jahr eingeführt. Das bedeutet, dass die Rendite der Anlage um maximal einen Prozentpunkt durch Kosten reduziert werden darf.

Diese Kostengrenze gilt aber nur für die sogenannten Standarddepots. Das Besondere bei den Standarddepots ist ihre Einfachheit. Das Guthaben wird lediglich in zwei Fonds investiert: einen Aktien- und einen Rentenfonds. Eine Garantie ist hier nicht vorgesehen, damit eine langfristige Teilhabe an den Chancen der Aktienmärkte ermöglicht wird. Außerdem ist voreingestellt, dass mit zunehmendem Alter das Geld in den Rentenfonds umgeschichtet wird. Verbraucher:innen können aber von diesen einfachen Standardeinstellungen abweichen, wenn sie das möchten. Jeder Anbieter muss zumindest ein Standarddepot im Angebot haben.

Daneben dürfen die Finanzinstitute auch weitere Altersvorsorgeverträge anbieten, für die dieser Kostendeckel nicht gilt. Hier gibt es dann deutlich mehr Auswahl an Fonds. Außerdem sind auch Verträge möglich, bei denen die Anbieter eine Garantie aussprechen, wonach Verluste zu Rentenbeginn ausgeschlossen oder auf 20 Prozent der Einzahlungen begrenzt sind. Es ist zu erwarten, dass diese dann als „Premium“-Modelle verkauft werden, mit einer Effektivkostenquote von 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr oder sogar darüber. 

Doch Vorsicht: Besondere „Betreuungsleistungen“ oder eine „Premium Fondsauswahl“ können echte Kostenfallen sein. Hohe Kosten gehen immer massiv zulasten der Altersrenten. Die Probleme sehen die Verbraucherzentralen seit Jahren beim Vertrieb von ungeförderten, viel zu teuren und unrentablen fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Selbst die für das Standarddepot maximal erlaubte Effektivkostenquote von 1,0 Prozent des Kapitals pro Jahr bedeutet bei einer Laufzeit von 40 Jahren und 6 Prozent jährlicher Bruttorendite (vor Kosten), dass ein Drittel der Kapitalmarkterträge durch Kosten aufgefressen werden. Obwohl also die Rendite von 6 Prozent nur um einen Prozentpunkt reduziert wird, ist die Reduzierung der Erträge in Euro nach 40 Jahren viel größer. 

Denn: Ähnlich wie einen Zinses-Zinseffekt gibt es auch einen Kosten-Kosten-Effekt, der mit der Zeit immer größer wird. Ob Neobroker günstige Alternativen in Form eines Altersvorsorgedepots auf den Markt bringen werden, bleibt abzuwarten.

Wie soll sich die Förderung der Altersvorsorge ändern?

Die Förderung in Form von Zulagen soll sich für Neuverträge ab 2027 nach der Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen richten.

LeistungBetrag / Regelung
Grundzulage

50 Prozent auf bis zu 360 Euro Einzahlung jährlich. 

25 Prozent auf zusätzliche Einzahlungen in Höhe von bis zu 1.440 Euro jährlich.

Beispiel: Bei 1.800 Euro Beitrag pro Jahr ergibt sich eine Grundzulage von 180 + 360  = 540 Euro pro Jahr.

Kinderzulage

Für jedes Kind 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Beitrag pro Jahr.

Beispiel 1: Bei 1.800 Euro Beitrag pro Jahr ergibt sich zusätzlich zur Grundzulage von 540 Euro pro Jahr bei zwei Kindern eine Kinderzulage in Höhe von 300 + 300 = 600 Euro pro Jahr

Beispiel 2: Um die Kinderzulage in voller Höhe zu erhalten, reicht auch ein Beitrag von 300 Euro aus.  In diesem Fall erhalten Sie neben der Grundzulage von 150 Euro eine Kinderzulage von 600 Euro für beide Kinder.

Berufseinsteiger-BonusEinmalig 200 Euro (für Sparer:innen unter 25 Jahren).
Mindestbeitrag

120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat). 

Die Grundzulage beträgt bei 120 Euro Beitrag 60 Euro pro Jahr. 

Die Kinderzulage entsprechend 120 Euro je Kind. 

Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente

Eine wichtige Neuerung betrifft die Auszahlphase. Bisher war bei Riester-Verträgen eine lebenslange Leibrente Pflicht.

Künftig ist ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung zum vereinbarten Termin endet. Es ist auch möglich, einen Auszahlplan zu vereinbaren, der länger läuft, zum Beispiel bis zum 95. Lebensjahr. Bei einem Auszahlplan ist eine höhere monatliche Rente möglich als bei klassischen Versicherungen, die sich oft erst ab dem 95. Lebensjahr wirklich rechnen.

Wichtig: Was Sie jetzt tun sollten

  • Bleiben Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass eine nie da gewesene neue Verkaufswelle anrollen wird. Verbraucher:innen sollten Verkaufsgespräche auf Provisionsbasis am besten meiden.
  • Setzen Sie auf unabhängige Quellen: Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen helfen dabei, den Überblick zu behalten. Gerade beim Umgang mit alten Riester-Verträgen. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob es sich lohnt, den Vertrag zu behalten oder zu wechseln.
  • Betrachten Sie Vermittlungsportale kritisch. Viele verdienen über Affiliate-Provisionen am Verkauf neuer Riester-Produkte.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte: Viele Anbieter könnten mit niedrigen Kosten starten, um Kunden zu gewinnen, und sich gleichzeitig das Recht vorbehalten, die Kosten später zu erhöhen.
  • Wenn Sie in der Produktwahl unsicher sind, warten Sie besser auf das staatlich organisierte Standardprodukt. Es soll eine einfache und verlässliche Option für alle werden. Vergleichen können Sie dieses dann immer noch mit den Angeboten der Privatwirtschaft, bevor Sie abschließen.
  • Vor Wechsel und Neuabschluss: Nachrechnen! Das Altersvorsorgedepot klingt wegen der Förderung attraktiv, hat aber einige Tücken: 

    ➔ Steuern: Während der Ansparphase werden Erträge und Kursgewinne im Altersvorsorgedepot nicht versteuert. Stattdessen unterliegt die spätere Rente der persönlichen Einkommenssteuer und wird zum Grenzsteuersatz versteuert. Anders bei einem Depot ohne Förderung: Hier unterliegen die Erträge und Kursgewinne, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen, der Abgeltungssteuer. Je nach Anlageschwerpunkt sind bis zu 30 Prozent dieser Erträge und Kursgewinne steuerfrei (sogenannte Teilfreistellung).

    ➔ Kosten: Prüfen Sie die Höhe der Kosten des Altersvorsorgedepots und vergleichen Sie diese mit den Kosten eines regulären Depots. 

    ➔ Bedingungen: Bei dem geförderten Depot ist die Produktauswahl begrenzt. Lesen Sie die Vertragsbedingungen daher kritisch. 

    Manchmal kann ein ETF-Depot ohne Förderung interessanter sein.
  • Alte Riester-Verträge nicht vorschnell aufgeben: Der Mindestbeitrag für den Erhalt der vollen Grund- und Kinderzulage beträgt bei Altverträgen nur 60 Euro. Bei neuen dagegen muss man 360 Euro pro Jahr für die höchste Förderstufe einzahlen.
  • Wechsel vor Rentenbeginn prüfen: Wer bald in die Rentenphase wechselt, sollte prüfen, ob sich eine Umwandlung in einen Auszahlungsplan lohnt. Man kann auch den alten Vertrag zunächst  behalten und erst kurz vor Rentenbeginn wechseln. 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Brandenburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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