Staatliches Standardprodukt als Altersvorsorgedepot
Das Herzstück der Reform ist die Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts in Form eines Altersvorsorgedepots, das ab Januar 2027 eine standardisierte, breit gestreute und kostengünstige Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds ermöglichen soll.
Das ermöglicht die überwiegende oder vollständige Anlage der Guthaben am Aktienmarkt, wodurch deutlich höhere Renditen erzielt werden sollen.
Die Details für das staatliche Standardprodukt werden aktuell noch im Rahmen einer Verordnung beraten. Ziel ist, dass das neue Angebot allen Verbraucher:innen ab 2027 zur Verfügung gestellt wird.
Achtung: Teure und unrentable Produkte
Die Bundesregierung hat eine Kostenobergrenze (Effektivkostenquote) von 1,0 Prozent pro Jahr eingeführt. Das bedeutet, dass die Rendite der Anlage um maximal einen Prozentpunkt durch Kosten reduziert werden darf.
Diese Kostengrenze gilt aber nur für die sogenannten Standarddepots. Das Besondere bei den Standarddepots ist ihre Einfachheit. Das Guthaben wird lediglich in zwei Fonds investiert: einen Aktien- und einen Rentenfonds. Eine Garantie ist hier nicht vorgesehen, damit eine langfristige Teilhabe an den Chancen der Aktienmärkte ermöglicht wird. Außerdem ist voreingestellt, dass mit zunehmendem Alter das Geld in den Rentenfonds umgeschichtet wird. Verbraucher:innen können aber von diesen einfachen Standardeinstellungen abweichen, wenn sie das möchten. Jeder Anbieter muss zumindest ein Standarddepot im Angebot haben.
Daneben dürfen die Finanzinstitute auch weitere Altersvorsorgeverträge anbieten, für die dieser Kostendeckel nicht gilt. Hier gibt es dann deutlich mehr Auswahl an Fonds. Außerdem sind auch Verträge möglich, bei denen die Anbieter eine Garantie aussprechen, wonach Verluste zu Rentenbeginn ausgeschlossen oder auf 20 Prozent der Einzahlungen begrenzt sind. Es ist zu erwarten, dass diese dann als „Premium“-Modelle verkauft werden, mit einer Effektivkostenquote von 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr oder sogar darüber.
Doch Vorsicht: Besondere „Betreuungsleistungen“ oder eine „Premium Fondsauswahl“ können echte Kostenfallen sein. Hohe Kosten gehen immer massiv zulasten der Altersrenten. Die Probleme sehen die Verbraucherzentralen seit Jahren beim Vertrieb von ungeförderten, viel zu teuren und unrentablen fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Selbst die für das Standarddepot maximal erlaubte Effektivkostenquote von 1,0 Prozent des Kapitals pro Jahr bedeutet bei einer Laufzeit von 40 Jahren und 6 Prozent jährlicher Bruttorendite (vor Kosten), dass ein Drittel der Kapitalmarkterträge durch Kosten aufgefressen werden. Obwohl also die Rendite von 6 Prozent nur um einen Prozentpunkt reduziert wird, ist die Reduzierung der Erträge in Euro nach 40 Jahren viel größer.
Denn: Ähnlich wie einen Zinses-Zinseffekt gibt es auch einen Kosten-Kosten-Effekt, der mit der Zeit immer größer wird. Ob Neobroker günstige Alternativen in Form eines Altersvorsorgedepots auf den Markt bringen werden, bleibt abzuwarten.