Klage gegen TPI

Zahlungsaufforderung zu Forderung von 1N Telecom / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-4 U 41/26
Zuständiges Gericht: OLG Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

TPI Investment GmbH
Ruhrallee 185
45136 Essen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher in einem Forderungsschreiben den unzutreffenden Eindruck erweckt, bei ihr handele es sich um ein Inkassounternehmen. Diesbezüglich hat die Klägerin die Klage zurückgenommen.

Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte gegenüber einem Verbraucher in einer Zahlungsaufforderung „Mahnkosten“ in einer bestimmten Höhe (3,00 €) geltend macht, obwohl der Beklagten für ein Mahnschreiben erstattungsfähige Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahnkosten“ nicht entstanden sind.

Das Landgericht Bochum hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 17.03.2026, Az. I-16 O 89/25). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt.