Klage gegen easyJet Airline Company Limited
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 5 UKl 17/25
- Zuständiges Gericht:
- Kammergericht
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Geht vor gegen:
-
easyJet Airline Company Limited
Hangar 89, London Luton Airport
Luton
LU2 9PF
Vereinigtes Königreich - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
-
- Standdatum:
-









