Klage gegen klarmobil
Bereitstellung von Informationen bei telefonischen Vertragsabschlüssen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
klarmobil GmbH
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Andienung eines Telefontarifs in Kombination mit einem Smartphone verschweigt, dass es sich bei dem Smartphone um ein Gebrauchtgerät handelt, und außerdem die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen behauptet, obwohl diese nie wirksam einbezogen wurden.
Das Landgericht Hamburg hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








