Kürbiscremesuppe mit Ingwer

Der Ingwer verleiht der Suppe eine leichte Schärfe.
Eine Schale Kürbiscremesuppe
Off

Zutaten: Für 2 Portionen

1/2Hokkaidokürbis
2 ELButter oder Margarine
20 gIngwer
1/2Knoblauchzehe
1 Schusstrockener Riesling
100 gSchlagsahne
1 TLKürbiskernöl
 Salz, weißer Pfeffer, etwas Zucker

 

Für eine rein pflanzliche Variante:
Verwenden Sie einfach statt Sahne eine pflanzliche Creme zum Kochen oder etwas Cashewmus.

 

Zubereitung:

  • Kürbis entkernen, Fruchtfleisch schälen und in kleine Würfel schneiden.
  • Butter in einem Topf erhitzen. Kürbis, Ingwer und den Knoblauch darin andünsten. 1/4 Liter Wasser hinzu gießen und alles ca. 10-15 Minuten weich kochen lassen.
  • Anschließend die Suppe mit dem Pürierstab pürieren. ½ Liter Wasser dazu gießen und unter Rühren nochmals erhitzen.
  • Die Suppe mit Pfeffer, Salz und 1 Prise Zucker würzen. Wein hinzugeben und nochmals mit Zucker abschmecken.
  • Zuletzt die Sahne mit dem Kürbiskernöl steif schlagen und jeweils einen Klecks auf die Suppe geben.


Zubereitungszeit: 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.