Musterbrief: Patientenakte, Röntgenbilder und Kostenaufklärung anfordern

Stand:
Ob Patientenakte, Röntgenbilder oder Kopien der Kostenaufklärung (bei privat gezahlten Leistungen): Patient:innen haben ein Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Um dies zu erleichtern, stellt die Verbraucherzentrale drei Musterbriefe bereit.
Sprechstunde beim Arzt
On

Patient:innen haben ein klares Recht auf ihre Daten und können diese von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfordern. Sie müssen dabei auch keine besonderen Gründe nennen. Es reicht, wenn Sie darum bitten, in die Sie betreffenden Patientenunterlagen Einsicht zu nehmen.

Dieses Recht ergibt sich

  • aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag (§630g Abs. 1 BGB),
  • aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Artikel 15 Abs. 3) und
  • aus einer berufsrechtlichen Pflicht des Arztes, die sich in den Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte findet (z.B. in § 10 Abs. 2 BO der Ärztekammer Nordrhein)

Sie können neben einer Einsicht vor Ort auch elektronische Abschriften (vgl. § 630g Abs. 2 BGB) beziehungsweise Kopien in Papierform verlangen. Diesen Anspruch haben Sie auch dann, wenn Sie die Anforderung der Patientenakte damit begründen, dass Sie beabsichtigen, eine Schadensersatzforderung geltend zu machen (OLG Dresden, Urteil vom 1.10.2024 – 4 U 425/24).

Hinweis: In § 630g Abs. 2 BGB steht derzeit zwar noch, dass der Patient dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten hat. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten auf Verlangen eine kostenlose Kopie der Patientenakte aushändigen müssen (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az. C-307/22), soll § 630g BGB in Kürze geändert werden. Die erste Abschrift wird dann unentgeltlich zur Verfügung gestellt (es liegt ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, Stand: 24. Mai 2024).

Mit unseren drei interaktiven Briefvorlagen können Sie schnell passende Musterbriefe erstellen, um wichtige Patientendaten von Arztpraxen anzufordern. Dazu gehören die Patientenakte, Röntgenbilder einer Untersuchung sowie Kopien einer erfolgten Kostenaufklärung - insbesondere bei Selbstzahlerleistungen (z.B. Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL).

In der Regel können Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin einfach nach den Unterlagen fragen und werden diese zeitnah erhalten. Die Möglichkeit mit diesen interaktiven Schreiben ist vor allem für Fälle gedacht, in denen sich Ihr Gegenüber querstellt und Sie mehr Druck ausüben möchten. Sie werden Schritt für Schritt durch das jeweilige Formular geleitet und können jeden Musterbrief personalisieren.

Wichtige Hinweise für Verbraucher:innen

Was diese Anwendung bieten kann
Diese Anwendung soll Verbraucher:innen den passenden Musterbrief für die Anforderung ihrer Patientendaten bieten. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Beachten Sie den Datenschutz
Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.


Fordern Sie Ihre Patientenakte an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie Ihre Röntgenbilder an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen


Fordern Sie eine Kopie der Kostenaufklärung an

 

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.