Checkliste Urheberrecht

Möchten Sie sich Filme im Internet anschauen? Möchten Sie Computerspiele im Internet laden? Möchten Sie Musik und Hörbücher im Internet laden? Was passiert wenn Sie eine Abmahnung bekommen? Erfahren Sie was verboten ist und was Sie tun können.
Urheberrechtsberatung
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Sie möchten sich Filme im Internet anschauen

Was ist verboten?

  • Internet-Tauschbörsen. Filme über bittorrent und Apps wie popcorn time werden illegal angeboten. Es gilt: Alles, was im Laden Geld kostet, kann im Internet nicht kostenlos sein!
  • Streaming-Portale wie kinox.to oder movie4.tk sollten Sie meiden. Die Filme, die Sie hier ansehen können, werden dort illegal angeboten
  • Links zu illegalen Angeboten z.B. auf Facebook oder Twitter posten

Das können Sie tun:

  • Mediatheken der Fernsehsender. Hier können Sie Filme, Serien und Magazine ansehen, die vorher im Fernsehen liefen.
  • Kostenpflichtige Streaming-Portale. Auf Seiten wie z.B. Netflix, amazon prime, sky ticket oder Maxdome finden Sie viele Filme und Serien. Dafür zahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag. Allerdings sind die Filme und Serien nicht immer die aktuellsten.
  • Kostenpflichtiger Pay-TV-Sender. Hier finden Sie aktuelle Filme und Serien. Mit der Firma, z.B. Sky, schließen Sie einen Vertrag. Der Vertrag läuft meistens zwei Jahre und kann teuer sein. Darauf sollten Sie achten.

Sie möchten Computerspiele im Internet laden

Was ist verboten?

Tauschbörsen. Andere Nutzer bieten hier Computerspiele illegal an. Das erkennen Sie daran, dass Sie die gleichen Spiele im Laden bezahlen müssen.

Das können Sie tun:

  • Computerspiele im Laden kaufen. Es gibt auch Läden, die gebrauchte Computerspiele für einen günstigen Preis verkaufen.
  • Computerspiele im Internet kaufen. Über eBay oder amazon marketplace finden Sie auch günstige, gebrauchte Spiele. Versichern Sie sich beim Verkäufer, dass er Ihnen das Original-Spiel verkauft und keine illegale Kopie.
  • Computerspiele auf Spiele-Plattformen kaufen. Auf Online-Plattformen wie z.B. Origin, Steam, uPlay, können Sie Spiele legal kaufen und direkt herunterladen. Manchmal gibt es hier auch günstige Angebote

Sie möchten Musik und Hörbücher im Internet laden

Was ist verboten?

  • Tauschbörsen. MP3- und andere Audiodateien werden hier illegal angeboten. Das erkennen Sie daran, dass Sie für diese Hörbücher und Musik-CDs im Laden bezahlen müssen.
  • Illegale CD brennen. Wenn Sie geschützte Musikdateien, Filme oder Hörbücher auf eine CD brennen und verteilen, dann ist das auch verboten

Das können Sie tun:

  • Internetseiten der Musik-Bands. Manchmal bieten Bands ihre Musik im Internet kostenlos an. Das erkennen Sie daran, dass sie auf ihren Internetseiten das Herunterladen erlaubt haben
  • Internetradios. Hier können Sie Musik kostenlos hören. Sie können sogar legal Musik mit bestimmten Computerprogrammen mitschneiden.
  • Hörbücher online kaufen. Auf audible oder amazon finden Sie eine große Auswahl von günstigen und legalen Hörbüchern

Was passiert wenn Sie eine Abmahnung bekommen:

Verschiedene Rechtsanwaltkanzleien mahnen Verstöße gegen Urheberrechte ab. Sie verlangen eine Unterlassungserklärung und die Zahlung eines hohen Geldbetrages. Solche Schreiben dürfen nicht ignoriert werden. Hier sollten Sie unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen!

Informationen und Beratungsstellen gibt es unter: verbraucherzentrale.de

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.