Buchtitel "Das Mieter-Handbuch": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“
Kompaktes Wissen von Abstandszahlung bis Zwangsräumung


Off

Die jährliche Betriebskostenabrechnung enthält für Mieter meist keine positiven Überraschungen, weil Nachzahlungen ins Haus stehen. Die Grundlagen hierfür sind jedoch häufig nur schwer nachzuvollziehen.
Hat der Vermieter alle Entlastungen rund um die Energiepreiskrise in der Heizkostenabrechnung korrekt berücksichtigt? Passt der Verteilerschlüssel und wurde fristgerecht abgerechnet? Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – jetzt gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund in aktualisierter vierter Auflage herausgegeben – öffnet Türen, um Abrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen. Mit Wissenswertem zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln oder zu Mieterpflichten, die sich aus der Hausordnung ergeben, lotst das Buch zudem durch viele weitere Fallstricke im Mietverhältnis

Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will? Müssen Sanierungen geduldet werden? Wie hoch dürfen Abstandsforderungen des Vormieters sein? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert. Auch wird gezeigt, wie und wann etwa Betriebskostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Heraustrennen und Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion, um den eigenen Wohnungsordner digital zu pflegen.

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18, - Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

 

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.