Buchtitel "Handbuch Baubeschreibung": Pressematerial

Worauf es bei der Baubeschreibung ankommt
Neuer Ratgeber hilft beim Vergleich von Hausangeboten
Off

Titelbild des Ratgebers Handbuch BaubeschreibungEine umfassende individuelle Baubeschreibung ist der Schlüssel, um beim Kauf oder Bau einer Immobilie Missverständnisse, zusätzliche Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Doch leider bleiben viele Baubeschreibungen zu allgemein, lassen vollständige Produktbeschreibungen oder Mengenangaben vermissen oder Preisobergrenzen werden nicht benannt. Mit der Unterschrift unter solche unspezifischen Bauverträge ist dann Auslegungsspielraum und Ärger programmiert. Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ der Verbraucherzentrale erläutert, worauf Bauwillige beim Vergleich von Hausangeboten achten müssen. Er zeigt, wie konkret beschrieben sein muss, welche Leistungen der Unternehmer zu erledigen hat. Checklisten, um Offerten zu prüfen und mögliche Schwachstellen aufzudecken, sind das Fundament für einen möglichst reibungslosen Ablauf beim Bauauftrag für die eigenen vier Wände.

Das 232-seitige Handbuch gibt einen Überblick über alle Leistungen, die in der Baubeschreibung enthalten sein sollten. Es zeigt, wie die Ausführungen der einzelnen Gewerke beschrieben sein müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Formulierungen wie etwa „20 Zentimeter Wärmedämmung“ sind unzureichend, da daraus keinerlei Informationen zur Materialeigenschaft sowie zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entnommen werden können. Zudem behandelt das Buch die Themen Qualitätskontrolle, Bauabnahme und Versicherungen rund um den Bau. Die Vorlagen und Checklisten zum Ausfüllen können herausgetrennt und archiviert werden.

Der Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung. Hausangebote richtig vergleichen“ hat 232 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder
Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.