Von L-Gas auf H-Gas: Darum wird das Erdgas umgestellt

Stand:
In einigen Regionen Deutschlands wird das Erdgas von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Dazu müssen Heizungen und Gasherde umgerüstet werden. Was Sie dazu wissen sollten.
Handwerker mit Werkzeug an einer Gastherme

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die Umstellung müssen zahlreiche Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde umgerüstet werden.
  • Sie müssen für die Umrüstung nichts extra zahlen. Sie wird über die Netzentgelte durch alle Gaskund:innen gemeinsam finanziert.
  • In wenigen Fällen müssen Sie aber neue Geräte anschaffen, dafür können Sie einen kleinen Zuschuss beantragen.
  • Sie müssen sich nicht aktiv um die Umstellung kümmern, das übernimmt der zuständige Netzbetreiber.
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Was ist L-Gas und H-Gas?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Erdgas: L-Gas und H-Gas.

Das "L" in L-Gas steht für das englische "low caloric" also "niederkalorisch". Dieses Gas hat einen vergleichsweise geringen Brennwert und Energiegehalt.

Das "H" in H-Gas steht für das englisch "high caloric" also "hochkalorisch". H-Gas hat einen höheren Methan-Gehalt und setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas. Es hat somit einen höheren Brennwert und Energiegehalt.

Warum wird von L-Gas auf H-Gas umgestellt?

Im Norden und Westen Deutschlands wird zurzeit noch überwiegend L-Gas genutzt. Dieses Erdgas stammt entweder direkt aus Deutschland oder wird aus den Niederlanden importiert. Aber diese L-Gas-Vorkommen werden in absehbarer Zukunft erschöpft sein. Deshalb wird bis 2029 in der sogenannten "Marktraumumstellung" das Erdgasnetz umgestellt und damit müssen alle angeschlossenen Geräte, zum Beispiel Heizungen oder Gasherde, von L-Gas auf H-Gas angepasst werden. H-Gas kommt beispielsweise aus Norwegen und kam in der Vergangenheit verstärkt aus Russland – und wird im überwiegenden Teil Deutschlands bereits lange genutzt.

Welche Gebiete sind von der Gasumstellung betroffen?

In diesen Bundesländern findet eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt:

  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen-Anhalt
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen

Die Umstellung soll bis 2029 erfolgen. Einen Überblick zu den Gebieten und geplanten Zeiträumen der Umstellung gibt diese Karte der Bundesnetzagentur:

Deutschlandkarte, in der verschiedene Bereiche der Gasumstellung markiert sind

Bin ich von der Umstellung betroffen?

Ob und wann bei Ihnen umgestellt wird, können Sie bei Ihrem lokalen Netzbetreiber erfragen. Wer das ist, steht auf Ihrer Gasrechnung. Mindestens ein 13-stelliger Code muss dort angegeben sein, über den Sie auf der Seite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Kontaktdaten finden können.

Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die Netzbetreiber kontaktieren alle betroffenen Haushalte. Sie müssen zudem mit einer Vorlaufzeit von 2 Jahren über die Umstellung auf H-Gas informiert werden. In diesem Jahr müssen Sie also eine Benachrichtigung zur Umstellung im Jahr 2024 erhalten.

Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ab?

Der Netzbetreiber kündigt die Umstellung von L-Gas auf H-Gas an. Diese erfolgt dann in drei Schritten. Koordiniert wird alles von einem "Gasbüro", das der örtliche Gasnetzbetreiber für diesen Zweck einrichten muss. Dort erhalten Sie auch Antworten auf Ihre Fragen zur Umstellung.

An den Geräten selbst werden hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt. Wie aufwändig das im Einzelfall ist, hängt vom Gerätetyp ab.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  1. Erhebung: Alle vorhandenen Gasgeräte werden zunächst erfasst. Dazu kommen – nach vorheriger Terminabsprache – Fachleute im Auftrag des Netzbetreibers ins Haus. Dies passiert in der Regel 1 bis 2 Jahre vor der Umstellung. Eine Aussage darüber, ob Ihr Gerät angepasst werden kann oder nicht, bekommen Sie in der Regel erst im Nachgang zum Termin mitgeteilt.
  2. Anpassung: Auch dieser Termin muss 3 Wochen im Voraus angekündigt werden. Dann tauschen Handwerker:innen an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Alle nötigen Ersatzteile bringen sie mit. Der Termin findet in der Regel wenige Wochen vor oder nach der Umstellung auf H-Gas in Ihrem Netzgebiet statt.
  3. Qualitätskontrolle: Stichproben in jedem 10. Haushalt sollen nach der Umrüstung prüfen, ob alles fachlich korrekt erledigt wurde. Dieser Termin sollte Ihnen, falls Sie für die Stichprobe vorgesehen sind, ebenfalls 3 Wochen im Voraus angekündigt werden.

Was kostet mich die Umstellung von L-Gas auf H-Gas?

Für die Anpassung vorhandener Geräte müssen Sie nichts bezahlen. Die beauftragten Handwerker:innen und auch der Netzbetreiber selbst dürfen Ihnen keinerlei Rechnung stellen. Alle Kosten für die Umrüstung übernimmt der Netzbetreiber und er legt die Ausgaben dann über die Netzentgelte auf alle Gaskund:innen um. Da sich die Umstellung über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt (von 2015 bis 2030), ist zurzeit davon auszugehen, dass Sie nur wenige Euro mehr pro Jahr mit Ihrer Gasrechnung zahlen müssen.

Welche Gasgeräte sind von der Umstellung betroffen?

Die Umstellung auf H-Gas betrifft zum Beispiel:

  • Gasthermen
  • Gasheizkessel
  • Gasöfen
  • Gasherde
  • Gasdurchlauferhitzer
  • Gaskamine

Es trifft also auch Ihre Gasetagenheizung oder den Gasherd in Ihrer Küche. Erdgasautos müssen nicht umgerüstet werden.

Was passiert, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?

Ein kleiner Anteil der Geräte lässt sich nicht anpassen. Diese müssen durch neue Geräte ersetzt werden. Wenn ein Gerätetausch erforderlich ist, wird der Netzbetreiber Sie informieren. Nur in diesem Fall müssen Sie aktiv werden und sich ein Ersatzgerät beschaffen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Heizungsfachbetrieb. Die Fachleute wissen, welche Geräte bei der Gasumstellung in Frage kommen. In einer Mietwohnung ist die vermietende Person dafür zuständig.

Manche Netzbetreiber lehnen eine Anpassung des Gasgerätes ab, eröffnen Ihnen aber gleichzeitig die Möglichkeit, dass Sie selbst ein qualifiziertes Installationsunternehmen mit dem Düsentausch beauftragen können, sofern dieses eine Anpassungsmöglichkeit sieht. Ein Beispiel dafür könnte sein, dass ein Fachbetrieb noch geeignete Düsen gelagert hat, die der Netzbetreiber nicht mehr beschaffen kann. Stimmen Sie die hierzu erforderlichen Schritte und die Möglichkeit der Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrem Netzbetreiber ab.

Kann ich für ein neues Gerät Zuschüsse erhalten?

Falls Ihr Gerät nicht umgestellt werden kann, können Sie folgende Zuschüsse beantragen:

  • Von ihrem Netzbetreiber können Sie einen Zuschuss von 100 Euro beantragen. Grundlage dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz, §19a EnWG.
  • Für Heizgeräte gibt es einen weiteren Zuschuss über die Verordnung zur Kostenerstattung von Gasgeräten. Auch für diesen Zuschuss müssen Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Je nach Alter des bisherigen Geräts können Sie 100 bis 500 Euro erhalten. Für den Austausch von Geräten, die älter als 25 Jahre sind, gibt es kein Geld.
  • Einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Gerät können auch Haushalte beantragen, die nach Bekanntgabe des Umstellungstermins freiwillig ein neues Gerät anschaffen und so die Umrüstung unnötig machen. In Frage kommen dafür selbst-adaptierende Gasgeräte oder Heizungen, die gar kein Erdgas mehr benötigen, sondern beispielsweise Holzpellets oder eine Wärmepumpe.

Kostet mich das Heizen mit H-Gas mehr als mit L-Gas?

Sie sollten weder beim Heizen, noch auf Ihrer Rechnung einen Unterschied merken. H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für dasselbe Heizergebnis wird weniger Gas benötigt. Die gleiche Zahl an Kilowattstunden wird also aus einer geringeren Gasmenge gewonnen. Da für die Gasrechnung aber nicht die Menge, sondern die Kilowattstunden maßgeblich sind, sollte sich an der Rechnungssumme nichts ändern.

Muss ich die Handwerkskräfte in meine Wohnung lassen?

Ja, Sie müssen den beauftragten Firmen einen Zugang zum Gasgerät ermöglichen. Folgendes sollten Sie bedenken, damit keine Trittbrettfahrer die Gasumstellung dazu nutzen, sich unberechtigt Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen:

  • Sie haben einen festen Termin erhalten: Das gilt für die Erfassung Ihrer Gasgeräte, für den Austausch oder zur Einstellung Ihrer Geräte und möglicherweise für eine Stichprobe. Die Benachrichtigung erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor dem Termin.
  • Die Fachkräfte können sich ausweisen: Zum Beispiel über eine ID-Nummer, die auch auf dem Terminschreiben zu finden ist.
  • Fragen Sie im Zweifel beim Gasbüro Ihres Netzbetreibers nach, ob alles seine Richtigkeit hat.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Alle wichtigen Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Zudem können Sie sich an Ihren örtlichen Gasnetzbetreiber wenden.

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Dieser Inhalt wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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