Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Stand:
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

So profitieren Sie von der Klage gegen SSS Software Special Service GmbH: 

  1. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, wann Sie sich der Sammelklage anschließen können.
  2. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es eröffnet ist.
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So bleiben Sie auf dem Laufenden

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Termine

  • Freitag, 06. November 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen SSS Software Special Service GmbH beim Oberlandesgericht Koblenz ein.
  • offener Zeitpunkt
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. 
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und bietet dort Formulare für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice an. Der Anbieter verlangt eine Gebühr (29,99 Euro bzw. 39,99 Euro) dafür, dass er von den Verbraucher:innen eingetragenen Informationen an den Beitragsservice schickt. Der Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf service-rundfunkbeitrag.de untersagt werden. Außerdem sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben. Erstattet werden sollen nicht nur die vom Unternehmen geforderte Entgelte, sondern auch eventuell gezahlte Verzugs- und Inkassokosten. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Wer ist betroffen?

Jeder, der eines der Online-Formulare genutzt hat und dafür 29,99 Euro bzw. 39,99 Euro bezahlt hat oder bezahlen soll. Mit einem Widerruf können viele Betroffene das Geld zurückbekommen. Für Verbraucher:innen, denen das Unternehmen das Geld nicht zurückzahlt, hat der vzbv eine Sammelklage eingereicht.

Wie können Sie sich gegenüber dem Unternehmen verhalten?

Option 1)

Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:
 

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.
[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]
Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
[Kontodaten ergänzen]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
 

Option 2)
Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.
 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.