Kündigungsschaltfläche und Bestätigungsseite nicht unmittelbar und leicht auffindbar
Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 06.11.2025 bestätigt die Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass die Kündigungsschaltfläche nicht leicht auffindbar war und die Gestaltung den Gesetzeszweck konterkariert.