Klage gegen The Naga Group AG, Verfahren I
Verschleierung von Statistiken (stats) im Traderprofil / Urteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
The Naga Group AG
Hohen Bleiche 12
20354 Hamburg
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Vertragsstrafe sowie Unterlassung wegen der irreführenden Werbung für hochriskante Anlagestrategien in Form des sogenannten „Autokopieren“ („Copy-Trading“) geltend.
Das Landgericht Hamburg (406 HKO 46/24) hat den Anbieter zur Unterlassung verurteilt und der Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe zugesprochen. Hiergegen hat die Gegenseite Berufung zum OLG Hamburg (15 U 35/25) eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 11.06.2026 abgewiesen.








