Klage gegen Primus GmbH
Irreführende Werbung für geprägtes Blattgold. Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 7 O 8/24 KfH
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Konstanz
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Primus GmbH
Max-Stromeyer-Straße 116
78467 Konstanz
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Verkauf von hauchdünnem Blattgold irreführend mit der Behauptung wirbt, es handele sich dabei um einen nachgeprägten „Münzsatz“ der „offiziellen“ D-Mark.
Die Beklagte hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Verfahren wurde daher übereinstimmend für erledigt erklärt.








