Klage gegen Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG, Verfahren II
Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG
Im Weiher 1
78183 Hüfingen
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in einem Ladelokal gegenüber Verbrauchern auf Preisschildern gem. Anlage K 3 i.V.m. Anlage K 4 für das dort ersichtliche Lebensmittel („ASC White Tiger Garnelen“) mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).
Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergehen konnte.









