Klage gegen Lidl, Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Verfahren V
Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in einer Prospektwerbung für das in Anlage K 2 ersichtliche Lebensmittel „Italiamo ASC White Tiger Garnelen“ mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).
Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkennt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist.









