Klage gegen Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Einseitige Anpassungsklausel in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Halbergstraße 50-60
66121 Saarbrücken
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen mit staatlicher Förderung im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zu berufen:
"Die hierbei zu Grunde gelegten Rechnungsgrundlagen können angepasst werden, sofern sich die Ihrem Vertrag zu Grunde gelegte Lebenserwartung zukünftig stärker als bisher von uns angenommen ändern sollte."







