Klage gegen Breuninger
Pauschalierte Mahnkosten, die für Porto, Papier und Druck in dieser Höhe nicht entstanden sind / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
34 O 78/24 KfH
Zuständiges Gericht:
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
E. Breuninger GmbH & Co.
Marktstraße 1-3
70173 Stuttgart
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in einer Rechnung, die sie online zum Abruf bereitstellt, „Mahngebühren“ in einer bestimmten Höhe geltend macht, obwohl der Beklagten für das Mahnschreiben keine materiellen Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahngebühren“ entstanden sind.
Der Anbieter wurde antragsgemäß verurteilt (Az. 34 O 78/24).






