Booking.com verlangt zum Zeitpunkt der Bezahlung den Preis, der unter Berücksichtigung des Wechselkurs am Tag der Zahlung verlangt wird. Die Preise mit denen geworben wird unterscheiden sich daher von den tatsächlich zu zahlenden Preisen. Allgemeine Verfahrensdaten Verfahrens-Typ Unterlassungsklage Gerichts-Aktenzeichen 52 O 317/24 Zuständiges Gericht Landgericht Berlin II Tätige Organisation Verbraucherzentrale Bundesverband Geht vor gegen Booking.com B.V. Oosterdokskade 163 1011 DL Amsterdam Niederlande Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht 10.10.2024 Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt) 23.12.2024 Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren? nein Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden ja Zugehörige Dokumente beanstandungen-klage-booking.com-b.v.pdf Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.06.2025 Standdatum 25.07.2025 Berufung beim Kammergericht, Az. 5 U 72/25