Klage gegen Booking.com B.V.
Booking.com verlangt zum Zeitpunkt der Bezahlung den Preis, der unter Berücksichtigung des Wechselkurs am Tag der Zahlung verlangt wird. Die Preise mit denen geworben wird unterscheiden sich daher von den tatsächlich zu zahlenden Preisen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
52 O 317/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen:
Booking.com B.V.
Oosterdokskade 163
1011 DL Amsterdam
Niederlande
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Berufung beim Kammergericht, Az. 5 U 72/25








