Klage gegen Lidl, Verfahren VI
Werbung mit prozentualer Preisermäßigung und UVP
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
No
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf von Haushaltsgeräten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, unter Angabe eines Preises bei Voranstellung einer prozentualen Preisermäßigung („-63%“) in einem Prospekt zu werben, wenn sich die prozentuale Reduzierung nicht auf den niedrigsten vom Verkäufer verlangten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung bezieht, wie geschehen im Werbeprospekt nach Anlage K 2, Seite 3, in Bezug auf das Produkt „SODASTREAM Wassersprudler“.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf von Haushaltsgeräten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, unter Angabe einer UVP zu werben, wenn diese UVP vom Hersteller im Direktverkauf selbst dauerhaft unterschritten wird, wie geschehen im Werbeprospekt nach Anlage K 2, Seite 3, i.V.m. Anlage K 3 in Bezug auf das Produkt „SODASTREAM Wassersprudler“.







