Klage gegen Göckelesmaier
Reservierungsbedingungen bei Reservierung eines Festzelt-Tisches / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Göckelesmaier Festbetriebs GmbH
Röckenwiesenstr. 72
70197 Stuttgart
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei einer zu erbringenden Leistung im Zusammenhang mit der Reservierung von Plätzen bei gleichzeitiger Vereinbarung eines Mindestverzehrs in ihren Festzelten eine pauschalisierte „Reservierungsgebühr“ formularvertraglich vereinbart.
Das Landgericht Stuttgart (Az. 36 O 48/25) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung eingelegt.









