Klage gegen 1N Telecom, Verfahren VI
Behaupteter Anbieterwechselauftrag / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- I-20 U 52/26
- Zuständiges Gericht:
- OLG Düsseldorf
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
1N Telecom GmbH
Flughafenstraße 103
40474 Düsseldorf
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Standdatum:
-
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, der Verbraucher hätte der Beklagten einen Auftrag zum Zwecke eines Providerwechsels erteilt, wie geschehen im Schreiben der Beklagten vom 29.08.2024 (Anlage K 1), wenn der Verbraucher einen solchen Auftrag weder selbst noch durch Dritte erteilt hat.
Das Landgericht Düsseldorf hat antragsgemäß zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden, das Urteil (Az. 38 O 37/25) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.









