Klage gegen Rewe Markt GmbH, Verfahren III
Herkunftsangabe in Online-Angebot / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Rewe Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber im Internet für den Kauf von Obst und Gemüse in der Weise, dass der Verbraucher die Ware zu sich nach Hause bestellen und bei Lieferung entscheiden kann, ob er die Ware kaufen will, zu werben, ohne dabei das Ursprungsland des Obstes bzw. Gemüses, das der Verbraucher durch den Kauf erwerben kann, eindeutig anzugeben („Spanien, Niederlande oder Deutschland; (...) Ursprungsland und Klasse können je nach Angebot abweichen.“), wie konkret geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 22.05.2025 (Az. 88 O 79/24) abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen (Az. 6 U 85/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Revision eingelegt.








