Buchtitel "Familienküche": Pressematerial

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Ratgeber „Familienküche“: Gut geplant ist entspannt gekocht
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Titelbild des Ratgebers FamilienkücheWas kochen wir heute? Im turbulenten Familienalltag stellt sich nicht nur die Frage, was auf den Tisch kommt, sondern auch wie. Denn schließlich sollen die Jüngsten gut und gesund versorgt sein – auch dann, wenn nur wenig Zeit für gemeinsame Mahlzeiten und deren Vorbereitung bleibt. Und obendrein noch Vorlieben berücksichtigt werden sollen oder bestimmte Lebensmittel wegen Unverträglichkeiten gar nicht erst in Frage kommen. Der Ratgeber „Familienküche“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie das alles gut geplant einfacher wird. Mit einer großen Portion an Informationen zu gesunder Ernährung und mehr als 60 familientauglichen Rezepten.

Was gesunde Ernährung eigentlich ist – das wird anschaulich erklärt. Und dass es vielfach einfach auf die Zubereitungsart ankommt, um in Sachen Gesundheit zu punkten, nimmt schon eine Menge Stress im Unternehmen „Familienküche“. Ein Check, welche Ernährungsweise für die eigene Familie passend ist, erleichtert es außerdem, die richtigen Rezepte für entspanntes Kochen zu finden. Um den täglichen Aufwand zu reduzieren, kann zum Beispiel Meal Prep, eine neue Bezeichnung für das altbekannte Vorkochen, eine gute Möglichkeit sein. Neben der Zeitersparnis profitiert auch der Geldbeutel von einer effektiven Speise- und Einkaufsplanung. Ob Kochen und Essen zu Hause, in der Schule oder unterwegs: von Quarkbrötchen bis zum superschnellen Nudelsalat, von der bunten Bowl bis zur Mangocreme gibt’s Rezepte für entspannte Mahlzeiten vom Frühstück übers Hauptgericht bis zum Dessert.

Der Ratgeber „Familienküche. Ganz entspannt: Planen, einkaufen, kochen“ hat 208 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380 - 1363. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.