Generell dürfen Banken Ihr Konto kündigen, wenn dies vertraglich so geregelt ist. Klar ist aber auch: wenn Banken Entgelte auf Grundlage einer rechtswidrigen Klausel kassiert haben, ist es Ihr gutes Recht, das Geld zurückzuverlangen. Sie dürfen erwarten, dass die eigene Bank diesen Fehler auch zugibt und bereitwillig zu Unrecht verlangte Entgelte erstattet.
Allerdings haben die Verbraucherzentralen bereits Meldungen dazu erhalten, dass nicht alle Banken so reagieren. Einige erstatten die Gebühren, andere verhandeln und wieder andere drohen mit dem Ende der Geschäftsverbindung.
Den Verbraucherzentralen liegen bereits Meldungen dazu vor, dass Banken Konten gekündigt haben nachdem Verbraucher:innen Geld zurückforderten. Die Verbraucherzentralen können daher nicht ausschließen, dass Ihre Bank Ihnen das Girokonto kündigt, wenn Sie die Gebühren zurückfordern.
Gut zu wissen: Die Bank darf nur Verträge im Rahmen vertraglicher Kündigungsfristen kündigen. Das heißt: Einen Baukredit etwa darf sie nicht vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen.
Für Sparkassen gelten außerdem weitere Einschränkungen. Diese dürfen Ihnen nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall.
Was also tun, wenn die Bank mit der Kündigung droht?
Sollte Ihre Bank Ihnen mit der Kündigung drohen, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwägt derzeit weitere rechtliche Schritte gegen Banken, die berechtigte Forderungen ablehnen: https://www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren