Studienfinanzierung

Studienfinanzierung: Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele Studienfinanzierung
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Was kostet ein Studium und wie kann ich es finanzieren? Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, jobben & Co – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu bezahlen. In diesem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale bekommst du einen Überblick zu deinen Möglichkeiten. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Was ein Studium und der Studi-Alltag kosten 
  • Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung es gibt und was es dafür braucht
  • Wie BAföG und elternunabhängiges BAföG funktionieren
  • Woran du einen fairen Studienkredit erkennst
  • Welche finanziellen Hilfen es sonst noch gibt und was du beim Nebenjob beachten solltest

Termine und Anmeldung

Die nächste Fokuswoche Ziele findet vom 12. Bis 16. Mai 2025 statt. Mehr Informationen, Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung werden Anfang des Jahres 2025 veröffentlicht.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Eine Sparkassen-Filiale von außen

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.