Neue Gebühren bei Prime Video: vzbv plant Klage gegen Amazon

Stand:
Änderungen bei Amazon Prime Video: Was Sie zu den neuen Werberichtlinien von Amazon Prime wissen sollten – und wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für Ihre Rechte kämpft.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon passt sein Angebot für die Nutzung von Prime-Videos einseitig an: Entweder müssen Kund:innen künftig Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreie Inhalte zahlen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Amazon abgemahnt und will nun Klage einreichen.
  • Der vzbv fordert: Amazon müsse sich die Zustimmung der Nutzenden einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.
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Prime Video führt Werbung ein: Was Sie wissen müssen

Amazon informiert seine Prime Video-Nutzer:innen seit Januar 2024 darüber, dass es künftig 2 Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung stehen:

  1. Sie sehen Werbung beim Streamen oder
  2. Sie streamen weiterhin werbefrei, zahlen dafür aber zusätzliche 2,99 Euro pro Monat.

Früher konnten Amazon Prime Video-Nutzer:innen bestimmte Inhalte ohne zusätzliche Kosten werbefrei ansehen. Mit der neuen Regelung steht Nutzern die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Diese Preisänderung wird von Verbraucherschützern auch als versteckte Preiserhöhung angesehen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist die reine Information über die Änderung nicht ausreichend, damit die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam werden kann.

vzbv will Klage gegen Amazon einreichen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) argumentiert, dass Amazon die Zustimmung seiner Nutzer:innen einholen muss, bevor solche wesentlichen Änderungen wirksam werden können. Die Einführung von Werbung stellt für den vzbv eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Kunden müssten dieser Änderung ausdrücklich zustimmen. Da in dem Informationsschreiben hiervon nicht die Rede ist, handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend.

vzbv kämpft für Ihre Verbraucherrechte

Der vzbv hat bereits eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet und plant nun, gegen die irreführende Vorgehensweise zu klagen.

Die Auseinandersetzung mit Amazon zielt darauf ab, Ihre Verbraucherrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Amazon seine Kunden fair behandelt.

Was bedeutet die Änderung für Sie?

Wenn Sie Prime Videos streamen wollen, bedeutet dies aktuell eine potenzielle Preiserhöhung, sofern Sie weiterhin Inhalte ohne Werbeunterbrechungen genießen möchten. Die neue Regelung zwingt zahlende Mitglieder, entweder die Werbeeinblendungen zu akzeptieren oder einen höheren Preis für das bisher werbefreie Angebot zu zahlen.

Sammelkage gegen Amazon geplant

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig und plant eine Sammelklage für alle Betroffenen. Mehr Informationen zur geplanten sammelklage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.