Schäden durch Hochwasser - Tipps für die Sanierung und Handwerkersuche

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Schnelle Hilfe und gute Orientierung sind wichtig, wenn Sie von Hochwasser betroffen sind - auch um sich vor voreiligen und nachteiligen Verfahren zu schützen. Gerade im Heimwerkerbereich, aber teils auch bei Handwerksbetrieben, wird oft ohne fachliche Beratung oder Sachkenntnis gearbeitet.
Kernsanierung eines Raums - Böden, Wände und Decken müssen bearbeitet werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Immer wieder richten Unwetter und Hochwasser große Schäden an. Keller laufen voll, Häuser werden teilweise oder ganz zerstört.
  • Bei Hochwasserschäden sind professionelle Hilfe und gute Orientierung zur Sanierung und Wiederherstellung wichtig. Wer voreilig handelt, hat möglicherweise mit langfristigen Folgen zu kämpfen.
  • Grundsätzlich gilt: Die Sanierung von Hochwasserschäden an Gebäuden sowie den dabei entstandenen Feuchte- und Schimmelschäden ist nichts für Heimwerker:innen.
  • Nicht immer ist bei Handwerksfirmen das gesamte Fachpersonal mit den erforderlichen Spezialkenntnissen ausgestattet.
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Erste Schritte: Was muss ich bei der Schadensfeststellung beachten?

Hochwasser hinterlässt oft

  • übel riechenden, giftigen Schlamm,
  • eine Menge Unrat,
  • nasse Wände und
  • zahlreiche Gebäudeschäden.

Bereiche, die überflutet sind und unter Wasser stehen, sollten Sie mit besonderer Vorsicht betreten. Stellen Sie sicher, dass der Strom abgestellt ist, sonst riskieren Sie einen Stromschlag.

Sie sollten mit den Aufräumarbeiten unmittelbar nach dem Abklingen des Hochwassers beginnen. Dazu müssen Sie alle von Schlamm und Schmutz befallenen Materialien entfernen oder zumindest gut reinigen, zum Beispiel mit einem Wasserschlauch. Trocknen angeschwemmte Schmutz- und Schadstoffe an oder dringen sie in Putz, Holz oder Böden ein, entstehen Schäden, die sich schwer beheben lassen oder wesentliche Mehrarbeit bei der Reinigung mit sich bringen.

Lassen Sie vorab auch prüfen, ob die durchnässten Baumaterialien Schadstoffe wie Schimmel oder Asbest enthalten. In dem Fall müssen Sie bei der Entfernung die entsprechenden technischen Regeln für Gefahrstoffe und zur Entsorgung beachten. Ein Hinweisschild sollte für alle Sanierungsbeteiligten gut sichtbar platziert werden.

Die wichtigsten Schritte sind nun:

  1. Bevor mit Sanierungsarbeiten begonnen wird, sollten Bausachverständige und Statiker:innen das Bauwerk zunächst auf seine Standfestigkeit prüfen.
  2. Die erforderlichen Maßnahmen zur Trockenlegung und Sanierung des Baukörpers müssen fachlich korrekt geplant und ausgeführt werden.
  3. Insbesondere bei größeren Schäden müssen Sie Sachverständige zur Beurteilung des Schadensausmaßes heranziehen. Sie erarbeiten auch ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise für Trocknung und Sanierung. Nur sie können durch Kontrollmessungen auch den Erfolg der Sanierungsmaßnahmen beurteilen.

Wie finde ich spezialisierte Fachleute und Handwerksfirmen?

Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen von Hochwasserschäden sollten Sie nur fachkundigen Firmen vornehmen lassen, denn sie erfordern eine spezielle Sachkunde. Vor allem wenn das Hochwasser stark belastet ist oder schon Schimmelbefall vorliegt, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Bewohner:innen nicht zu gefährden und eine Belastung von nicht betroffenen Räumen zu vermeiden.

Hilfe bei der Suche nach entsprechend spezialisierten Firmen und Sachverständigen finden Sie unter anderem bei den Handwerkskammern, der Industrie und Handelskammer, den Architekten- und Ingenieurkammern oder bei verschiedenen Berufsverbänden wie zum Beispiel dem Bundesverband Schimmelpilzsanierung  e.V., dem Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V. oder dem Zentralverband des Baugewerbes.

Wie Sie sich vor unseriösen Handwerkern und Notdiensten schützen können und viele weitere Tipps für Betroffene von Hochwasser finden Sie in der verlinkten FAQ.

Wie läuft die Sanierung nach einem Hochwasserschaden ab?

Wenn das Hochwasser zurückgegangen ist, muss zunächst das Wasser aus dem Gebäude gepumpt werden. Anfangs werden dafür häufig aggregatbetriebene Pumpen zum Einsatz kommen.

Ein mit Mauerwerkswänden errichteter Keller darf nicht zu früh ausgepumpt werden. Dringt das Wasser durch diese in den Keller, ist möglicherweise das Kellergeschoss außen von Wasser umgeben. Ist dies der Fall und der Keller wird leer gepumpt, drückt das Wasser von unten und von den Seiten auf Fundamente und Kellerwände.

Risse können sich bilden, schlimmstenfalls brechen Bodenplatte oder Kellerwände auf. Das einströmende Wasser schwemmt auch Sand und Kies aus dem Untergrund heraus. Es könnten dann Fundamente absacken und Setzrisse in den Wänden entstehen. Daher sollten Bausachverständige ans Werk, die die Standsicherheit des Gebäudes im Blick haben.

Das verbleibende Wasser samt Schlamm und Schmutz sollte mit speziellen Industriesaugern oder Nasssaugern soweit wie möglich entfernt werden.

Neben Unrat und nassem Mobiliar müssen durchfeuchtete Tapeten und Gips- und Kalkgipsputze bis circa einen Meter oberhalb der sichtbaren Schadenshöhe entfernt werden. Sie sind ein idealer Nährboden für Schimmel und verhindern sonst das Austrocknen der Wände. Auch Innentüren und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen entfernt werden. Sie sind durch Feuchtigkeit aufgequollen und unbrauchbar. Vorsicht gilt außerdem beim Umgang mit belasteten Materialien. Hier sollten Sie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

Möglichst unmittelbar, sobald alle Räume wieder zur Begutachtung begehbar sind, sollten Sachverständige das Gebäude auf mögliche Schäden untersuchen und dies dokumentieren. Im Sachverständigenverzeichnis der IHK finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Zunächst betrifft dies Schäden am Bauwerk selbst, zum Beispiel Risse, undichte Stellen oder Putzschäden. Da bereits nach wenigen Tagen auch mit Schimmelbefall zu rechnen ist, müssen sowohl der mikrobielle Befall als auch die Belastungen durch eingedrungene Schadstoffe wie Öl, Chemikalien oder Fäkalien hinsichtlich der entstandenen Gesundheitsgefährdung untersucht und fachgerecht beseitigt werden. Danach sollten Heizungs-, Sanitär- und Elektro-Installationen überprüft werden.

Besonders überflutungsgefährdet sind Häuser in Geländetiefpunkten, in Hanglagen oder in der Nähe von Bächen, Flüssen und Seen. Durch die Klimaveränderung und lokal heftigen Starkregen besteht mittlerweile jedoch überall ein Risiko.

Daher muss untersucht werden, auf welchen Wegen das Wasser in das Gebäude eingedrungen ist. Diese Stellen sollten dann gegebenenfalls nachträglich abgedichtet werden, um das Risiko einer Überflutung oder größerer Schäden für die Zukunft zu minimieren.

Ist das Wasser hauptsächlich über die Kellerfenster eingedrungen, sollten Sie den Einbau von druckwasserdichten Kellerfenstern planen.

Welche Möglichkeiten der Gebäudetrocknung gibt es?

Die erste Maßnahme, wie Sie das Gebäude nach dem Leerpumpen und Leerräumen trocknen ist, es gründlich zu lüften. Bei Überschwemmungen dringt die Feuchtigkeit bis in den Kern von Wänden vor und durchfeuchtet Bodenaufbauten, Dämmschichten und Holzbalkenkonstruktionen.

Durch die eingebauten Dampf- und Feuchtigkeitssperren ist das Wasser meist in Dämmschichten oder Wänden eingeschlossen. Dampfdichte Bodenbeläge und verwendete Kleber verhindern, dass die einmal eingedrungene Feuchtigkeit wieder ausdünsten kann. Dauerschäden und vor allem Schimmelbefall, der schon nach wenigen Tagen auftreten kann, sowie Modergeruch sind die Folgen.

Um dies zu verhindern, sollten Sie nach einem Wasserschaden so schnell wie möglich mit technischen Austrocknungsmaßnahmen beginnen. Fachlicher Rat ist dabei unerlässlich, um die geeignete Trocknungsart zu wählen und den Erfolg der Maßnahmen durch Feuchtigkeitsmessungen zu kontrollieren.

Umfangreiche Bautrocknungen sollten Sie ohnehin nur von Fachfirmen ausführen lassen. Sie planen die erforderlichen Maßnahmen und Abschottungsbereiche, protokollieren den Ablauf und gewährleisten ein dauerhaftes Ergebnis. Informationen, wie Sie eine qualifizierte Fachfirma für die Gebäudetrocknung erkennen, bekommen Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes. 

Wie werden Mauerwerk und Putz saniert?

Trocknen der Wände

Gemauerte oder betonierte, massive Wände können relativ gut getrocknet werden, nachdem die Statik des Gebäudes überprüft wurde. Die Art der Trocknung und die Vorgehensweise sollte fachlich geplant werden.

Durchfeuchtete Gipsbauplatten auf Leichtbauwänden müssen beidseitig entfernt und samt dem innenliegenden Dämmmaterial entsorgt werden. Die Unterkonstruktion muss auf Standfestigkeit geprüft werden, insbesondere im Bereich der Anschlüsse zu Boden und Decken.

Bei der technischen Trocknung großflächiger Durchfeuchtungen im Wand- und Bodenbereich werden Kondensationstrockner eingesetzt. Die Geräte kondensieren die Feuchtigkeit in der Raumluft. Diese wird dann  aufgefangen oder direkt abgeleitet.

Sind die Bauteile nicht von Schimmel befallen oder bestehen sie nicht aus asbesthaltigen Materialien, können zur Oberflächen- und Wandtrocknung zusätzlich Turbogebläse aufgestellt werden. Durch sie zirkuliert die Luft stärker, wodurch Wände schneller trocknen. Wenn Sie eine Etage trocknen, müssen Sie mindestens zwei bis drei Geräte zeitgleich aufstellen. Die Geräte können Sie bei Firmen für Baumaschinenverleih Maschinenverleihfirmen ausleihen.

Ist ein Wandbereich nur teilweise nass, kann eine Kunststoff-Folie vor die betroffene Wandfläche gespannt und extrem vorgetrocknete Luft hinter diese Folie geblasen werden. Mit diesem "Luftkissen" lässt sich die Trocknung gezielt auf die durchfeuchteten Wandbereiche begrenzen.

Zwischen neueren Doppel- und Reihenhäusern befindet sich zwischen den Haustrennwänden meistens eine Dämmschicht, die bei Wasserschäden auf natürliche Weise nicht austrocknen kann. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte diese Dämmung mit geeigneten Techniken aus dem Zwischenraum entfernt werden. Gelingt das nicht oder nur unvollständig, kann über Kernbohrungen erreicht werden, dass die feuchte Luft aus dem Hohlraum und der Dämmschicht austritt.

Innenputz

In Wohnräumen befindet sich meist Gipsputz an den Wänden. Durch Feuchteeinwirkung wird die Festigkeit des Putzes so zerstört, dass auch der Trockenvorgang nichts mehr verbessern kann. Sie sollten ihn gegen einen mineralischen Putz auf Basis von Zement, hydraulischen Kalken oder Silikatputz austauschen, der gegen noch vorhandene Feuchteeinwirkung unempfindlicher ist.

Der alte Gipsputz sollte mit Schabern abgekratzt und Reste mit dem Stahlbesen oder im Sandstrahlverfahren entfernt werden. Achtung: Das ist nichts für Heimwerker:innen! Der Gipsputz ist nach wenigen Tagen bereits mikrobiell belastet. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 können zudem Putz oder auch Baumaterialien verwendet worden sein, die asbesthaltig sind. Wie Sie in solchen Fällen verfahren sollten, ist in einer Leitlinie des Bundes  beschrieben.

Ein Abkratzen und Entfernen sollte daher nur unter Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen erfolgen. Sie sollten den betroffenen Bau- oder Arbeitsbereich vom Rest der Wohnung oder des Hauses abschotten, damit nicht alle Bereiche durch Asbest oder Schimmel belastet werden.

Kalk- oder Kalkzementputz auf einem gipshaltigen Untergrund führt unter Umständen zu neuen Putzschäden, da Gips mit Zementputz zerstörende Salze bilden kann. Ein Anstrich mit Wandfarben auf Basis von mineralischen Bindemitteln, auch Silikatfarbe genannt, ist sinnvoller als Tapeten zu verkleben und anschließend anzustreichen.

Außenfassade und Außenputz

Sofern eine Salzbelastung ausgeschlossen und das Mauerwerk nach Entfernung des geschädigten Putzes ausgetrocknet ist, kann mit mineralischen Putzen saniert werden. Die Trocknungszeit für Außenwände kann auch mit technischer Unterstützung deutlich über einem Monat liegen. Im Zweifelsfall bringt eine Feuchteuntersuchung Gewissheit.

Für Gebäude, bei denen Wandbereiche wie Spritzwassersockel sehr oft durchfeuchtet werden, kann ein Putzaustausch durch einen so genannten Feuchte-Regulierputz hilfreich sein. Dieser Sanierputz kann auch bei 100 Prozent Wandfeuchte aufgebracht werden. Er bewirkt die stete Verdunstung der Feuchtigkeit und fördert vorhandene Salze zur Putzoberfläche, wo sie dann abgefegt werden können. Als Anstrich sind nur Silikatfarben zulässig.

Ein ölverseuchter Außenputz bedeutet ebenfalls eine gesundheitliche Gefährdung durch Ölausdünstungen oder andere Schadstoffe. Diese müssen zuerst ausgeschlossen und beseitigt werden. Je nach Untergrund kann beim Neuverputzen ein Putzträger aus Streckmetall oder Edelstahl die Haftung verbessern.

Rissbildung

Die Außenfassade ist auf entstandene Risse, Farb- und Putzschäden zu prüfen.

Sind starke Risse erkennbar, die bereits unter dem Dach beginnen und über die Giebelwand und die Außenwände der Folgegeschosse nach unten führen, kann es sich um Setzrisse handeln. Diese sind meist auch an gleicher Stelle auf der Rauminnenseite der Außenwand zu sehen, bis hinunter zum Kellerboden.

Lassen Sie die Risse von Statiker:innen (Tragwerksplaner:innen) als Sachverständige beurteilen. Sie müssen insbesondere feststellen, ob die Stabilität des Mauerwerks beeinträchtigt ist. In gravierenden Fällen kann  Einsturzgefahr bestehen.

Bei reinen Putzschäden, die infolge von mechanischen Einwirkungen wie beispielsweise vom Hochwasser mitgeführtem Treibgut hervorgerufen wurden, sind bei mineralischen Putzen oft nur Ausbesserungen und Farberneuerung erforderlich.

Fußboden

Im Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes gibt es ab Seite 159 (Anlage 6) Handlungsempfehlungen, wie Sie Feuchte und Schimmelschäden in Fußböden beurteilen können, und ein Schema, wie Sie ermitteln können, wann ein Rückbau erforderlich ist.

Trocknung des Estrichs

Handelt es sich um einen durchnässten Zement-Verbundestrich, also Estrich ohne Dämmplatten darunter, dann sind Kondensations-Trocknungsgeräte hilfreich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bodenbelag auf dem Estrich dazu geeignet ist. Üblicherweise müssen Oberbeläge mit Ausnahme von Keramikfliesen samt den Kleberresten entfernt werden, damit eine Kondensationstrocknung möglich ist.

Ein Calciumsulfatestrich (früher Anhydritestrich) oder ein Trockenestrich kann nicht getrocknet werden, da die Festigkeit des Materials unter Wassereinfluss verloren geht. Der feuchte Estrich muss einschließlich Dämmung entfernt und entsorgt werden. Anschließend sollte ein Zementestrich auf einer neuen Dämmschicht eingebaut werden. Zement-Estrich ist erst nach einer Abbindezeit von 21 Tagen bei mindestens plus 5 Grad Celsius Raumtemperatur für Beläge verlegereif. Ist jedoch eine schnelle Nutzung der Räume dringend notwendig, kann ein Gussasphalt-Estrich verwendet werden, auf den schon am nächsten Tag der Bodenbelag aufgebracht werden kann.

Bei schwimmendem Zementestrich hängt die Sanierung stark vom Dämmmaterial und der Dämmstärke unter dem Estrich ab. Hierzu werden üblicherweise Polystyrolprodukte oder Mineralfaserdämmung verwendet. Erstere, speziell Hartschaumplatten, nehmen wenig Feuchtigkeit auf und sind relativ formstabil, können aber auch mikrobiell belastet sein. Sie sind zudem sehr leicht und können bei Hochwasser mit dem Bodenbelag (sogar mitsamt einer Fußbodenheizung) aufschwimmen und den Fußbodenaufbau zerstören.

Bei schwimmendem Estrich müssen Sie die rechtlichen Fragestellungen zum Umgang mit belasteten Materialien in Fußböden beachten. Eine Entscheidungshilfe über eine mögliche Abschottung von Schimmelschäden gibt es vom Netzwerk Schimmelberatung Deutschland kostenlos zum Herunterladen.

Dämmstoffplatten aus Mineralfaser nehmen mehr Feuchtigkeit auf als Polystyrolprodukte, drücken sich bei längerer Wassereinwirkung und Gewichtsbelastung allerdings zusammen und können samt Estrich ebenfalls unrettbar beschädigt werden.

Gleiches gilt für Estriche, die über einen längeren Zeitraum mit stark belastetem Hochwasser durchtränkt waren. Bei den Überflutungen an der Ahr 2021 wurde das Wasser durch Heizöl, Fäkalien, Chemikalien und diverse Keime verseucht. Der gesamte Fußbodenaufbaus muss dann entsorgt werden.

Dämmschichttrocknung bei schwimmendem Estrich

Ist ein Zementestrich auf Dämmplatten nur kurzfristig durchnässt, müssen üblicherweise die Oberbeläge mit Ausnahme von Fliesen samt den Kleberresten entfernt werden, so dass die Feuchtigkeit über eine Raumluft- oder Oberflächentrocknung abgegeben werden kann.

Um auch die Dämmplatten trocknen zu können, werden bis zur Dämmschicht Löcher in den Estrich gebohrt. Dabei sollte vor der Trocknung durch einzelne Kernbohrungen geprüft werden, ob sich bereits mikrobieller Befall gebildet hat. Ist das nicht der Fall, kann durch alle Öffnungen über flexible Schläuche erwärmte, trockene Luft in die Dämmplatten geblasen werden. Durch Entfernen der Sockelleisten kann die eingeblasene Luft aus der offenen Fuge zwischen Wand und Estrich austreten und so die Feuchtigkeit den Trocknungsgeräten zugeführt werden.

Sollte sich im Estrich eine Fußbodenheizung befinden, muss vor Beginn der Bohrarbeiten mittels einer Thermografiekamera oder eines Infrarotmessgerätes die Lage der Leitungen festgestellt werden. Ist es aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht möglich, die Kernbohrungen von oben durch den Estrich vorzunehmen, können die erforderlichen Lufteintrittskanäle zum Beispiel von unten durch die Betondecke gebohrt werden. Dies hat sich insbesondere bei Erdgeschossfußböden bewährt.

Ein weiteres Verfahren zur Dämmschichttrocknung bei mikrobiell belasteten Material ist das Randleistensystem. Zur Austrocknung werden hierbei die Randstreifen im Bereich der Estrichrandfuge entfernt. Über ein Schlauchsystem wird die vorgetrocknete Luft mit hohem Druck in die Dämmschicht eingeblasen. Sie durchstreift die Dämmschicht und entweicht an der gegenüberliegenden Wand als Feuchtluft, die vom Trocknungsgerät wieder entfeuchtet wird.

Soll bei der technischen Austrocknung sichergestellt werden, dass keine feuchte oder mit Keimen, Schimmelsporen oder Fasern belastete Luft in die Raumluft entweicht, empfiehlt sich das Vakuumsystem. Bei diesem Trocknungsverfahren wird die feuchte Luft aus den Hohlräumen abgesaugt und direkt nach draußen geführt. Durch einen vorgeschalteten Mikrofilter ist eine Belastung der Raumluft ausgeschlossen.

Oberbeläge auf Estrich

PVC-Bodenbeläge mit Filzauflage oder Teppichbodenbeläge müssen entfernt und entsorgt werden, da sie infolge der Feuchteeinwirkung nicht mehr verwendbar sind.

Bei Belägen aus keramischen Fliesen auf schwimmendem Zementestrich werden durch die Fugen Löcher in den Estrich bis auf die Dämmschicht gebohrt und Warmluft in die Dämmschicht eingeblasen. Hier kann es zum Ablösen vereinzelter Fliesen kommen. Die Sockelfliesen müssen gelöst werden, um eine freie Fuge zur Wand herzustellen, die nach der Trocknung dauerelastisch verfüllt werden muss.

Ein Laminatbelag verliert bei starker Feuchteeinwirkung die Form. Er wölbt sich seitlich an den Stößen auf und verformt sich in der Fläche in Form einer Schüssel. Diese Verformung wird daher Schüsseln genannt. Der Belag muss entfernt und entsorgt werden.

Holzparkett vergrößert durch Feuchte das Volumen. Es wölbt sich in der Raummitte hoch und muss ersetzt werden. Bei fest verklebten Belägen muss der Estrich durch Abschleifen von Kleberesten gereinigt und nach Bedarf gespachtelt werden. Für alle Bodenbeläge gilt: Die Estrich- und Dämmschichttrocknung muss wie zuvor beschrieben erfolgen.

Wahl der Ersatzbeläge

Falls eine erneute Überflutung der betroffenen Räume nicht auszuschließen ist, sollte ein neuer, feuchteunempfindlicher Belag eingesetzt werden. Dies kann zum Beispiel ein Belag aus keramischen Fliesen oder ein homogener Kunststoffbelag mit dem Blauen Engel oder eco-Institut-Label sein. Vorsicht gilt bei Epoxidharz, da diese in der Regel aus Bisphenol A oder anderen hergestellt werden, die das Hormonsystem schädigen können.

Decken

Verputzte Massivdecken

Ist auf die Deckenunterseite Gipsputz aufgebracht, muss der Putz nur dann erneuert werden, wenn das eingedrungene Wasser mit dem Putz in Berührung gekommen ist und ihn völlig durchnässt hat. Lässt sich der Putz mit Daumendruck verformen oder ist er bereits mit Schimmel belastet, muss dieser entfernt werden. Als Ersatz wird ein mineralischer Putz empfohlen.

Holzbalkendecken

Zwischen den einzelnen Balkenlagen befinden sich meist Kies oder Lehmschüttungen, auch Schlacke oder Dämmstoffe. Normalerweise werden die für die Entfeuchtung notwendigen Lufteinblasbohrungen von unten durch die Decke vorgenommen, da diese ohnehin nach Erledigung der Trockenlegungsarbeiten neu verputzt oder gestrichen werden muss. Achtung: Ein feuchter Dämmstoff schimmelt schnell. Daher ist es besser, ihn erst auszubauen.

Ist der Holzdielenboden massiv durchfeuchtet, sollten eventuell vorhandene dampfdichte Beläge, wie PVC oder Kautschuk entfernt werden, so dass der Boden auch nach oben abtrocknen kann.

Handelt es sich beim Belag um Hartholzdielen, die direkt auf Deckenbalken oder Holzrippen montiert sind, dann sind auch nach einem Trocknungsvorgang meist keine Schäden beziehungsweise Verformungen festzustellen und die Dielen können belassen werden. Eine Oberflächenbehandlung wird jedoch in den meisten Fällen  erforderlich sein.

Kommen nach dem Entfernen des Bodenaufbaues im Deckenzwischenraum Dämmstoffe, Schlacken- oder Bimsbeton zum Vorschein, muss vor Schließen der Decke von oben und nach Öffnen der Deckenbekleidung von unten eine Trocknung für dieses Bauteil erfolgen. Weiterhin ist sowohl von oben als auch von unten zu prüfen, ob die Balkenköpfe noch stabil und von keinerlei Fäulnis oder Schimmel betroffen sind.

Bei eventuell vorhandenem Holzfehlboden unter einem vorhandenen Leichtbeton des Balkenzwischenraumes, muss auch dieser, wie die Balkenköpfe, auf Befall geprüft werden. Sind die Fehlböden ebenso schadhaft, muss der Leichtbeton einschließlich Fehlboden ausgebaut und ersetzt werden. Auch geringer Befall sollte erst entfernt und  saniert werden. Dann sind weitere Holzschutzmaßnahmen notwendig.

Sind Fußbodenbeläge auf Spanplatten, als sogenannte Lastverteilungs- und Trägerplatten aufgelegt, dann ist oft eine Verformung der Spanplatten zu erwarten. Durch die Trocknung verformen sich die Platten noch stärker.

Verformte Spanplatten müssen einschließlich Belag ausgetauscht werden. Bei der Sanierung dieses Fußbodenaufbaus sollten statt Trägerplatten freitragende Schwalbenschwanzbleche quer zu den Holzbalken verlegt werden. In die Blechvertiefungen wird Zementestrich eingebracht. Vor der Montage der Bleche müssen auf die Holzbalken Dämmstreifen aufgebracht werden, die den Schall dämmen.

Nach dem Abbinden des Estrichs kann ein feuchteunempfindlicher Belag nach den Verlegevorschriften des Herstellers aufgebracht werden.

Deckenbekleidung

Besteht die untere Deckenbekleidung von Massiv- oder Holzbalkendecken aus Gipsbauplatten, muss auch hier geprüft werden, ob die Platten wegen der hohen Luftfeuchtigkeit oder durch den Wassereintritt geschädigt wurden.

Falls ja, müssen die Platten ausgebaut und entsorgt werden. Nach Demontage der Deckenbekleidung kann geprüft werden, ob die im Deckenzwischenraum befindliche Wärmedämmung oder Lehmstakung so stark durchnässt ist, dass ein Austausch erforderlich wird oder ob eine Trocknungsmaßnahme ausreicht.

Geschosstreppen

Treppen, gleich welcher Bauart, müssen zuerst auf Stabilität und Sicherheit überprüft werden. Gefährdet sind zum Beispiel bei Holz- oder Stahltreppen die Auflager- und Befestigungspunkte der Treppenwangen und Treppenholme. Das gilt auch für freitragende Holzstufen bei Holz- oder Stahltreppen und deren Auflager- und Befestigungspunkte.

Nach der Gebäudetrocknung kann es sein, dass sich Massivholzstufen verformt haben oder Risse aufzeigen. Von einem Fachbetrieb für Treppenbau sollte festgestellt werden, ob diese Stufen ausgetauscht werden müssen oder durch maßgefertigte Echtholzstufen überbaut beziehungsweise saniert werden können. Als Holzart eignen sich nur Harthölzer wie Eiche oder Buchenholz.

Haustechnische Installationen

Alle Versorgungsleitungen und die Elemente der Haustechnik, wie Elektro-, Gas-, Heizungs- und Wasserinstallationen müssen auf Funktionstüchtigkeit und Dichtheit geprüft werden.

Eine Inbetriebnahme darf nur nach fachlicher Prüfung erfolgen, da sonst Lebensgefahr besteht! Dies gilt insbesondere für alle elektrischen Installationen. Für die Überprüfungen sind entsprechend fachkundige und zugelassene Handwerksfirmen oder Sachverständige zu beauftragen.

Elektronische Bauteile, die nass geworden sind, sind in der Regel nicht mehr funktionstüchtig und müssen ausgetauscht werden. Das betrifft insbesondere Sicherungen und Schutzeinrichtungen in der elektrischen Verteilung, wie FI-Schalter. Ihre Schutzwirkung ist sonst nicht mehr gegeben. Aber auch Elektronik, die zum Beispiel in Heizungs- oder Lüftungsanlagen verbaut ist und mit Wasser in Berührung gekommen ist, muss meist erneuert werden.

Bei der Heizungsanlage muss geklärt werden, ob sie noch repariert werden kann oder erneuert werden muss. Gasinstallationen, Öltanks und Ölleitungen müssen auf Schäden überprüft werden. Lagerräume für Brennstoffe wie Holzpellets müssen gereinigt oder Instand gesetzt werden. Feucht gewordene Holzpellets quellen auf, werden dadurch unbrauchbar und müssen entsorgt werden.

Da durch verunreinigtes Wasser Gesundheitsgefahr besteht, muss auch die gesamte Trinkwasserinstallation auf Schäden geprüft und vor Inbetriebnahme fachgerecht gereinigt und gespült werden.

Bei Kalt- und Warmwasser- sowie Heizleitungen aus Stahlrohr könnte sich Rost bilden. Durchnässte Dämmung sollte daher entfernt werden, damit die Rohre gereinigt und getrocknet werden können. Alte Leitungssysteme sind oft im Rohrinneren noch stärker korrodiert als von außen. Dies lässt sich anhand von Leitungsdruckmessungen leicht feststellen. Ein Austausch eines solchen Leitungssystems durch Kupferrohrleitungen oder Metallverbundleitungen ist empfehlenswert. Bauteile wie Rückschlagklappen, Revisionsöffnungen und Hebeanlagen sollten ebenfalls überprüft werden.

Die Abwasserleitung sollte durch eine Videoendoskopie auf Schäden beziehungsweise eventuelle Verstopfung zu geprüft werden.

Schachttrocknung

Viele Rohrleitungsbrüche sind alterungsbedingt oder auf frühere, nicht fachgerecht sanierte Wasserschäden zurückzuführen. Es empfiehlt sich daher, nach eingetretenen Wasserschäden auch Boden- oder Wandschächte entfeuchten zu lassen, so dass eine Korrosion der Leitungen verhindert wird.

Wie bei allen Hohlraumtrocknungen wird durch ein Trocknungsgerät Luft über ein Schlauchsystem in die Schächte eingeblasen. Diese durchströmt die Schächte und sorgt für eine stetige Verminderung des Feuchtigkeitsgehaltes.

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Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.