Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus

Stand:
Als Pflegeheim-Bewohner:in können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir zeigen Ihnen wie.
Ein unzufrieden schauender Senior sitzt im Garten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihre Kündigung zum Monatsende muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen eingegangen sein.
  • Das Pflegeheim hat nur solange Anspruch auf Entgelt, wie Sie tatsächlich im Pflegeheim wohnen.
  • In Sonderfällen ist eine Kündigung ohne Frist möglich.
On

Pflegeheimvertrag kündigen - so geht's

Sie können den Vertrag mit einem Pflegeheim jederzeit ordentlich kündigen. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, wobei bestimmte Fristen einzuhalten sind: Das Kündigungsschreiben muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen eingegangen sein, wenn das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats beendet werden soll.

Wird die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Monat erklärt, dann wirkt sie erst zum Ende des nächsten Monats. Fällt der dritte Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, dann tritt an die Stelle solchen Tages der nächste Werktag. Damit Sie den rechtzeitigen Zugang im Zweifel beweisen können, empfehlen wir, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Ein Beispiel

Frau Maier teilt Ihrem Pflegeheim mit, dass sie das Vertragsverhältnis zum 31. Januar kündigt. Das Schreiben geht am 4. Januar beim Unternehmen ein.

Diese Kündigung zu Ende Januar ist gültig. Warum? Der 1. Januar als Feiertag ist kein Werktag. Der erste Werktag ist der 2. Januar. Damit geht das Schreiben von Frau Maier am dritten Werktag des neuen Jahres beim Pflegeheim betreibenden Unternehmen ein – sie hat die Frist eingehalten.

Gut zu wissen:
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018, III ZR 292/17) sind alle - die Leistungen der Pflegeversicherung empfangen - nur so lange zahlungsverpflichtet, wie sie auch tatsächlich in der Pflegeeinrichtung wohnen. Nach dem Auszug steht der Pflegeeinrichtung kein Entgelt mehr zu.

Auch dann nicht, wenn Sie schon vor Ablauf der Kündigungsfrist in ein neues Zuhause umziehen. Es ist aber wichtig, dass Sie zuvor die Kündigung schriftlich erklären. Und: Wenn Sie Ihren Heimplatz nach der Kündigung räumen, ist auch klar, dass das heimbetreibende Unternehmen Ihnen den Platz nicht mehr freihalten muss.

Wie kündige ich im Sonderfall?

Wer einen Vertrag mit dem Pflegeheim regulär kündigt, macht – rechtlich gesprochen – von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. In Sonderfällen können Sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Als Bewohner:in können Sie den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und Ihnen nicht zumutbar ist, den Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein,

  • dass ein schwerer Fehler in der Pflege stattgefunden hat oder
  • dass das Personal Sie beleidigt hat.

Ob ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Die Kündigung aus wichtigem Grund müssen Sie schriftlich erklären und begründen. Um beweisen zu können, dass das Kündigungsschreiben zugegangen ist, verschicken Sie es möglichst als Einschreiben mit Rückschein.

Ziehen Sie in eine Pflegeeinrichtung und stellen Sie in den ersten zwei Wochen nach Einzug fest, dass Ihnen die Einrichtung doch nicht zusagt, können Sie den Vertrag während dieser "Probezeit" ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Gut zu wissen: Wird Ihnen zunächst kein Vertrag ausgehändigt, beginnt die zweiwöchige Frist erst mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag erhalten haben. Haben Sie vor Vertragsschluss vom Unternehmen, das das Pflegeheim betreibt, keine Informationen zum Leistungsumfang bekommen, können Sie ebenfalls ohne Frist kündigen.

Auch bei einer Erhöhung der Heimkosten haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier ist die Kündigung zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das Pflegeunternehmen die Erhöhung des Entgelts verlangt.

Pflegevertrag kündigen bei Todesfall?

Was Angehörige mit dem Pflegeheim zu regeln haben, wenn ihre pflegebedürftigen Verwandten gestorben sind, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.

Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Von der Suche nach der passenden Einrichtung über den Umzug und Kostenfragen bis hin zur Hilfe bei Problemen: Wir informieren über die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen bei Verträgen mit Pflegeheimen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Pflegefall - was tun?
Der Basis-Ratgeber für alle Betroffenen
Ob plötzlich oder absehbar - wird ein Angehöriger zum Pflegefall, gerät…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.