Schuldnerberatungen: So erkennen Sie unseriöse Angebote

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Nur selten offerieren gewerbliche Anbieter auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung, die den Schuldner nachhaltig aus der Schuldenfalle führt.
Frau hält Rechnung in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vorsicht vor Angeboten, die schnelle Soforthilfe versprechen.
  • Vermeiden Sie Schuldner- oder Insolvenzberatungen, die ausschließlich online angeboten werden.
  • Informieren Sie sich zu Beginn über entstehende Kosten.
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Seien Sie vorsichtig bei reißerischer Werbung

Anerkannte Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen haben oft meist lange Wartelisten. Um nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot warten zu müssen, kommen Schuldnern, die Hilfe suchen, Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen.

Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es eine Beratung, die auf den Einzelfall zugeschnitten und wirtschaftlich sowie rechtlich fundiert ist. Statt dauerhafter Entschuldung folgen häufig horrende Gebühren für überflüssige oder schlechte Leistungen.

Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung, sofern man ihn auf diesem Wege überhaupt schafft, am Ende länger, als wenn Sie auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung gewartet hätten. Darüber hinaus kommt er Ihnen auch noch teuer zu stehen.

Seien Sie auch misstrauisch, wenn Ihnen versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert. Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die eigentlich Gläubiger gehen leer aus.

Achten Sie auf die Rechtsberatungsbefugnis des Anbieters: Kein Duo von Berater und Anwalt

Bei Angeboten, bei denen Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten.

Fundierte Schuldnerberatung setzt unter anderem voraus, dass die einzelnen Gläubigerforderungen detailliert geprüft werden. Dazu und auch zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens brauchen Anbieter eine Rechtsberatungsbefugnis. 

Wenn der Berater keine Rechtsdienstleistungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten bzw. durchführen. Häufig wird dann zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, was weitere Kosten erzeugt. Mit dem Anwalt haben Sie meist keinen persönlichen Kontakt, sodass Sie Unklarheiten nicht besprechen oder Fragen nicht beantwortet werden können.

Worauf sollte ich bei Online-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung achten?

Soll eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenz allein über das Internet, das Telefon oder sonstige Fernkommunikationsmittel "abgewickelt" werden? Seien Sie auch dann vorsichtig!

Einige Amtsgerichte (AG) haben schon entschieden, dass eine vorausgegangene persönliche Beratung zwingend notwendig sei, wenn der Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen will (AG Potsdam, Beschl. vom 19. Februar 2015, Az. 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2015, Az. 513 IK 233/14).

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie bereits nach möglichen Kosten fragen. Verlangen Sie von einem Anbieter, dass er seine Kostenstruktur transparent darlegt.

Geschieht dies nicht, gilt: Je unübersichtlicher die Kostenstruktur, desto riskanter. Eine seriöse Kostenstruktur ist übersichtlich, richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, zum Beispiel der Zahl der Gläubiger, und berücksichtigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Schuldners. Hierzu gehört auch der Hinweis auf Ansprüche, die gegebenenfalls auf Beratungshilfe bestehen.

Was muss ich bei einem Vertragsabschluss beachten?

Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und machen keine Hausbesuche. Auch drängen sie nicht zur Vertragsunterschrift, sondern informieren ausführlich und räumen Bedenkzeit ein.

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass sich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur auf reine Verwaltungstätigkeiten wie das Auflisten von Gläubigern und Forderungen, die Kontoführung oder das Weiterleiten von Raten beschränken. Rechtsberatung und -vertretung sollten wesentliche Bestandteile sein.

Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten Sie keine weiteren Verträge unterschreiben: Das erleichtert keinesfalls die Schuldenregulierung. Sie gehen bloß weitere Verpflichtungen ein, die Sie nicht erfüllen können.

Der Anbieter will mir einen Kredit vermitteln: Wie reagiere ich?

Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kund:innen zunächst mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung entpuppt sich solch ein Vertrag, der oft als "Finanzsanierung" bezeichnet wird, dann als Vermittlung von Leistungen zur Schuldenverwaltung.

Hier gilt: Hände weg, denn solche Verträge eignen sich nicht, Ihre Chancen auf einen Kredit zu erhöhen oder Sie aus der Schuldenfalle zu führen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.