Nicht genug Geld für die Gas- oder Stromrechnung – was kann ich tun?

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Wenn das Geld für die Strom- oder Gasrechnung nicht mehr reicht, ist es sinnvoll, anhand einer Checkliste zunächst einige grundsätzliche Dinge zu prüfen.
Geldscheine sind vor einem Stromzähler zu sehen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie Ihre Abrechnungen für Strom oder Gas. Sie können fehlerhaft sein.
  • Lesen Sie regelmäßig Ihren Stromzähler ab, um Ihren Verbrauch im Auge zu haben. Am besten mindestens einmal im Quartal.
  • Haben Sie vorübergehend einen finanziellen Engpass, greifen Sie, wenn möglich, zunächst auf Rücklagen zurück. Lösen Sie Altersvorsorgebeträge nicht sofort auf.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen für Nachzahlungen der Neben- und Heizkostenabrechnungen staatliche Unterstützung zusteht.
  • Verschaffen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten zuerst einen Überblick über Ihre Finanzen.
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Stimmt die Abrechnung?

Abrechnungen für Strom oder Gas können fehlerhaft sein. Es lohnt sich zu prüfen, ob alles korrekt verbucht ist. Worauf Sie achten sollten:

  • Stimmt die Zählernummer?
  • Stimmen Anfangs- und Endzählerstand?
  • Wurde der Verbrauch abgelesen oder geschätzt?
  • Ist der korrekte Preis angegeben?
  • Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht?

Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden. Weitere Infos dazu.

Passen die Abschläge zum Verbrauch?

Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Blick. Wer nicht weiß, wie viel Energie er verbraucht, kann bei der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben. Lesen Sie den Stromzähler regelmäßig ab, wir empfehlen mindestens einmal im Quartal, und notieren dies z.B. in einer Tabelle.

Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zum Verbrauch passen und nicht deutlich zu hoch bemessen sind. Sind die Abschläge dagegen zu niedrig, ist es ratsam, selbstständig Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Würden Sie die Abschläge erhöhen, wäre das bereits gezahlte Geld bei Insolvenz des Versorgers wahrscheinlich weg.

Realistische Werte erhält man bei Strom- und Gaslieferverträgen so:

  1. Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde multiplizieren.
  2. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen.
  3. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.

Schauen Sie nach, welche Preisbenachrichtigung oder Preisänderung Sie erhalten haben und verwenden Sie diesen für die Berechnung. Sie können übrigens auch einfach unseren Online-Rechner verwenden.

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie vor dem Stichtag Ihren Zähler ablesen und Ihren jeweiligen Verbrauch dann getrennt nach Preis berechnen.

Lassen Sie die Abschläge bei Bedarf von Ihrem Energieversorger an den tatsächlichen Bedarf anpassen – wenn Ihr monatliches Budget dies zulässt. Ansonsten beachten Sie die weiteren Hinweise.

Gibt es Rücklagen?

Besteht nur ein kurzer finanzieller Engpass, ist es sinnvoll, auf Rücklagen zurückzugreifen. Damit verhindern Sie weitere Kosten z.B. für Inkassotätigkeiten oder Verzugszinsen. Davon abgesehen erhalten Sie aktuell wenig Zinsen auf Spareinlagen. Diese sind niedriger als Kreditzinsen, daher ist es wirtschaftlicher, das Gesparte zur Deckung einer Nachzahlung einzusetzen.

Die Energierechnung aus dem Dispo zu leisten, ist wegen der hohen Dispozinsen deutlich teurer.

Altersvorsorgeverträge nicht sofort auflösen

Wer plötzlich weniger Geld zur Verfügung hat, fragt sich möglicherweise, ob einige langfristige Verträge wirklich notwendig sind, die für die Altersvorsorge gedacht sind. Doch Vorsicht: Es ist zwar ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob sich die eigenen Ziele verändert haben und die ursprünglich abgeschlossenen Verträge weiterhin passen. Das gilt bspw. für Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Verträge oder private Verträge, zum Beispiel in Form der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung. Sie sollten sich aber nicht unüberlegt und übereilt davon trennen!

Prüfen Sie auch Alternativen zur Kündigung wie Beitragsfreistellung, Stundung oder den Vertrag ruhend zu stellen.

Lesen Sie dazu auch: Finanzieller Engpass: Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig bezahlen kann?

Kann ich Hilfe vom Staat erhalten?

Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie aus Ihrem Einkommen nicht zahlen können, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter (oder, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, an das Sozialamt) wenden. Auch mit einem geringen Einkommen können Sie einen Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt stellen.

Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Der Antrag muss noch im Monat der Heizkostenabrechnung gestellt werden.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten und die Nachzahlung/Jahresrechnung nicht auf einmal zahlen können, versuchen Sie, mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln. Achten Sie darauf, dass die Raten aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Tragfähig ist eine Ratenzahlungsvereinbarung nur dann, wenn Sie es schaffen, über einen längeren Zeitraum sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschläge zu zahlen. Daher im Zweifel besser eine längere Laufzeit bei niedrigeren Raten wählen.

Achtung: Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.

Zahlen Sie Ihre Energierechnungen nicht - egal ob Abschläge oder Jahresrechnung -, droht früher oder später eine Sperre z.B. Ihrer Strom- oder Gasversorgung.

Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen. Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat z.B. in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin ihr Geld fließt.

Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen.

Einnahmen erhöhen?

Bei geringen Einkommen oder Minirente lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen besteht. Das sind zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld, ergänzende Sozialleistungen oder Grundsicherung. Damit können Sie Ihre Einnahmen erhöhen und haben mehr Spielraum im Budget.

  • Wohngeld beantragt man beispielsweise bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
  • Für den Kinderzuschlag ist die Familienkasse zuständig.
  • Ergänzende Sozialleistungen erhalten Sie vom Jobcenter oder Sozialamt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, welche Stelle in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Möglicherweise können Sie auch über einen Nebenjob zusätzliches Einkommen erzielen.

Welche Zahlungen haben Vorrang?

Wenn das Geld nicht für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gläubigern beeinflussen, die besonders drängen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.

Existenziell wichtig sind: Miete, Energiekosten, sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente.

Für viele ist die Miete der größte Ausgabenposten. Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Mietern kann gekündigt werden, wenn sie nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der vollen Miete oder eines erheblichen Teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsmieten anhäufen.

Spartipps für den Alltag

Wenn die Sperre angedroht wird

Wenn der Energieversorger trotz allem eine Sperre androht, informieren Sie sich hier, welche Möglichkeiten Sie haben. Handeln Sie dabei unbedingt ganz schnell!

Vorsicht beim Geld leihen

Die Inanspruchnahme des Dispositionskredites (auch "Dispo" genannt) auf dem Girokonto ist höchstens vorübergehend eine Option, um Engpässe auszugleichen. Bedenken Sie dabei immer: Die Zinsen sind sehr hoch und das Konto muss wieder ausgeglichen werden. Der Dispo sollte also nur zur Überwindung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, sich "Bargeld" mit teuren Kleinkrediten zu beschaffen. Anbieter von Klein- oder Kurzzeitkrediten werben mit niedrigeren Kreditsummen, die einfach und schnell verfügbar sein sollen. Aber diese Kreditformen können sehr teuer werden, weil neben dem meist hohen Zinssatz regelmäßig teure, sog. "optionale Zusatzleistungen" angeboten werden.

Verzweifelter Schuldner mit Unterlagen

Zu hohe Energierechnung: Was tun bei Sperre und Schulden?

Kommt es zu Problemen mit der Energierechnung, einer Stromsperre oder sogar Schulden, sollten Sie handeln. Tipps und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale im Überblick.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.