Klage gegen Sonja Merz

Vertragsbedingungen bei Reservierung eines Festzelt-Tisches

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 36 O 49/25 KfH
Zuständiges Gericht: Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Sonja Merz GmbH
Pischekstr. 84
70184 Stuttgart
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  • Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet die Reservierung von Tischen in einem Festzelt der Beklagten anzubieten, wobei der Verbraucher im Zuge der Reservierung eine „Mindestabnahme“ in Gestalt von „Wertmarken“ für eine Mindestanzahl an Personen leisten muss, wenn dem Verbraucher über den Kaufpreis für die „Wertmarken“ hinaus

    • eine pauschalierte „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 15,00 € und/oder
    • pauschale Versandkosten für „DHL Wunschpaket“ i.H.v. 17,00 €,

     

    berechnet wird, wie jeweils konkret geschehen im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 2 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).

  • Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, zu Lasten von Verbrauchern, die im Internet einen Vertrag über die Reservierung von Tischen in einem Festzelt der Beklagten schließen, wobei der Verbraucher im Zuge der Reservierung eine „Mindestabnahme“ in Gestalt von „Wertmarken“ für eine Mindestanzahl an Personen leisten muss, für den Fall, dass der Verbraucher die gekauften „Wertmarken“ während des laufenden Festes nicht einlöst, sowohl eine Rückgabe und Erstattung als auch eine Verrechnung der „Wertmarken“ für das Folgejahr auszuschließen, wie aus Anlage K 3, Seite 7, dortiger § 9, ersichtlich (rote Umrahmung zur Verdeutlichung durch die Klägerin).