Auslandspraktikum während Ausbildung

Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele
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Worum geht im Online-Vortrag?

Wusstest du, dass du während einer Berufsausbildung ins Ausland gehen kannst? Was es dir bringt, welche Möglichkeiten und Förderprogramme es gibt und wer dir hilft, damit du den Überblick nicht verlierst – alles Wissenswerte rund um Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung erfährst du im Online-Vortrag von Theresa Mayerhöffer (Referentin des Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung beim BIBB) und der Verbraucherzentrale.

Kooperationspartner: MeinAuslandspraktikum

MeinAuslandspraktikum ist ein Informations- und Beratungsangebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Eines der wichtigsten Ziele der Plattform ist, jungen Menschen Informationen zu Auslandsaufenthalten während ihrer Berufsausbildung zu geben. Die Nationale Agentur beim BIBB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Termine und Anmeldung

Die nächste Fokuswoche Ziele findet vom 12. Bis 16. Mai 2025 statt. Mehr Informationen, Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung werden Anfang des Jahres 2025 veröffentlicht.

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.