Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Stand:
10. Oktober 2025
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.

P-Konto-Bescheinigung online beantragen
Beantragen Sie mit KonBeO eine P-Kontobescheinigung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Die Nutzung der Anwendung ist aufgrund der Förderung durch das Familienministerium NRW für Sie kostenfrei.
Konto gepfändet – und nun?
















