Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?

Eine Frau hat Fragezeichen beim Blick auf ihre Rechnung vom Arzt. Daneben ein Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf.
Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?
Mitunter verlangen Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und medizinische Behandlungen eine Selbstzahlung durch Patient:innen, obwohl die Kosten dieser Leistung im Regelfall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ist Ihnen so etwas schon mal passiert? Schildern Sie uns Ihre Erfahrung!
Worum geht es?
Worum geht's?

Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten, wenn Verbraucher:innen eine Arztpraxis aufsuchen. Das gilt beispielsweise für grundlegende medizinische Untersuchungen bei Krankheiten wie Erkältungen oder Hautausschlag, notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Es gibt allerdings auch sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL), die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen. IGeL-Leistungen müssen Patient:innen selbst bezahlen. Aber was, wenn Sie für eine Leistung bezahlen sollen, die normalerweise von Ihrer Krankenkasse übernommen wird?

In letzter Zeit erreichen die Verbraucherzentralen zunehmend Berichte, dass einige Ärzt:innen für diagnostische Maßnahmen und Standardbehandlungen - die üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden - eine private Zahlung von den Patient:innen verlangen. Beispielsweise wurden Fälle gemeldet, in denen Patient:innen für die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren - die von der gesetzlichen Krankenkasse alle zwei Jahre übernommen wird - oder sogar für eine Corona-Impfung zur Kasse gebeten wurden, obwohl sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse hatten.

Melden Sie uns Ihren Fall!
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte mehr über Fälle erfahren, in denen Verbraucher:innen für eigentlich von der Krankenkasse gedeckte Leistungen bezahlen sollten. Sie können uns dabei unterstützen, wenn Sie:

  1. gesetzlich krankenversichert sind oder bis vor Kurzem waren,
  2. für eine medizinische Leistung in Arztpraxen (außer Zahnmedizin und Kieferorthopädie) bezahlen sollten,
  3. annehmen, dass diese Leistung eigentlich von der gesetzlichen Krankenkasse hätte übernommen werden müssen (ausgenommen hiervon sind Behandlungen bei Privatärzt:innen).

Haben Sie solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Dann schildern Sie uns Ihren Fall! Ihre Teilnahme an dieser Umfrage trägt dazu bei, die Verbraucherrechte zu stärken und Missstände aufzudecken.

Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?

Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht. Die Beantwortung der folgenden Fragen hilft uns bei der Aufklärung und Verbesserung der Situation. Sollten Sie mehrere solcher Erfahrungen schildern wollen, legen Sie bitte für jede Erfahrung eine eigene neue Meldung an.


 
Zu welcher Fachrichtung gehört der/die von Ihnen aufgesuchte Arzt/Ärztin?

 


 


 


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Beispiele für solche Begründungen können u. a. sein, dass Sie einer entsprechenden Risiko- oder Altersgruppe angehören.


 

Wurden Sie im Vorfeld über die Kosten der medizinischen Leistung informiert?


 

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Wurden Sie im Vorfeld über die möglichen Risiken der medizinischen Leistung informiert?


 

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Haben Sie die medizinische Leistung in Anspruch genommen?


 

Mussten Sie ein Dokument (Verzichtserklärung) unterschreiben, dass Sie auf die medizinische Leistung verzichten?


 

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Fühlten Sie sich zum Beispiel unter Druck gesetzt die Leistung in Anspruch zu nehmen oder verunsichert und wenn ja, wodurch? Oder waren die Informationen vorab zur medizinischen Leistung unverständlich?


 

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Diese Information benötigen wir, da die Kostenübernahme einzelner Gesundheitsleistungen durch die Krankenkasse vom Alter abhängen kann.

Haben Sie Interesse an einer Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland?
Darf Ihre Verbraucherzentrale Sie bei eventuellen Nachfragen zu dem geschilderten Fall kontaktieren?

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder wir Sie kontaktieren dürfen, falls Rückfragen zu Ihrem geschilderten Fall bestehen, tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.


 

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