Nahrungsergänzungsmittel der Firma Asea

Stand:
Wie glaubwürdig ist die Werbung über angeblich bahnbrechende Wirkungen der Produkte auf den Zellschutz?
Off

Frage:

Mich interessieren die Produkte der Firma ASEA... "Wasser", Creme und Kapseln.
Es werden bahnbrechende Erkenntnisse und Wirkungen ausgelobt; z.B.: REDOX-Signalmoleküle greifen in die Zellen ein und verbessern faktisch alles... Prellungen, Ausdauer, Krebs, ...
Wie glaubwürdig sind solche Auslobungen?
Was ist hierzu über Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt?
Wenn es solch ein Durchbruch für die Menschheit ist (wie ausgelobt), dann sollte das Bundesministerium für Gesundheit diese Entdeckung und Entwicklung zügig aufgreifen?!!

Antwort:

Wir sind wie Sie der Meinung, dass es sich bei der Werbung mit „Redox-Signalmolekülen“ um fragwürdige Werbung für mehr als zweifelhafte und stark überteuerte Produkte handelt.
Wir können von der Verwendung dieser Produkte nur abraten. Das Geld kann besser in qualitativ hochwertige Lebensmittel (wie frisches Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte) gesteckt werden.

Bei den Produkten der Firma Asea handelt es sich um mehrere Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln bzw. Drink), die schon seit einigen Jahren im Direktvertrieb und mittels Netzwerkmarketing vertrieben werden.

Der „Asea Drink“ besteht aus „Wasser und Natrium-Chlorid“, von dem 120 ml pro Tag getrunken werden sollen – knapp vier Liter werden für 183 Euro angeboten. Der Natrium-Chlorid-(Kochsalz-)Gehalt beträgt laut Anbieter etwa 2,6 Gramm pro Liter.

Es wird mit dubiosen „Redox Signal Molekülen“ (ein angeblich „wichtiger Bestandteil des Körpers“) geworben – aber nirgends erläutert, worum es sich dabei genau handelt. Angeblich soll mit ihrer Hilfe die „Kommunikation zwischen den Zellen“ und die „angeborene Fähigkeit des Körpers, sich selbst zu regenerieren“, verstärkt werden.
Für diese Behauptungen gibt es keine seriösen wissenschaftlichen Belege.

Was "Mikronährstoffe auf Vollwertbasis" sein sollen, die angeblich in den Kapseln stecken, erschließt sich uns ebenfalls  nicht, denn im Gegensatz zu unverarbeiteten, vollwertigen Lebensmitteln bleiben bei aus Lebensmitteln isolierten Nährstoffen immer Substanzen auf der Strecke. Das heißt, bei weitem nicht alles, was in einem Apfel steckt, findet sich später auch in einer Kapsel wieder. Und diese isolierten Nährstoffe sind synthetischen Nährstoffen nicht überlegen.

Ebenso ist unklar, was eine "geschützte Nährstoffmischung" (aus Vitaminen, Mineralstoffen, Phytonährstoffen, organischen Superfoods, Spurenelementen und Enzymen) oder ein „geschützter Source Komplex“ sein sollen.

Im Infoflyer, der sich auf der Anbieter-Homepage herunterladen lässt, wird behauptet, dass „selbst die sorgfältigste Auswahl an Lebensmitteln“ einen „vielleicht nicht mit den notwendigen Nährstoffen versorgen“ könne, um gesund zu bleiben. Nahrungsergänzungsmittel könnten eine Möglichkeit bieten, um diese Lücken auszugleichen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Menschen, die unsicher sind, ob sie ausreichend mit Nährstoffen versorgt sind und eventuell ein Nahrungsergänzungsmittel benötigen, Rat in der Hausarztpraxis oder bei einer Ernährungsberatung suchen.

Diese Checkliste hilft Ihnen: Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Karlsruhe und Stuttgart hatten 2014 und 2015 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln mit angeblichen Redox-Signalmolekülen untersucht, in denen lediglich Wasser und Natriumchlorid enthalten sein sollten. Die Proben wurden als inakzeptabel für den Menschen beurteilt, da sie mit erheblichen Mengen an Chlor und Trihalogenmethanen verunreinigt waren sowie hohe Chlorat- und Perchloratgehalte aufwiesen. Die gesundheitlichen Wirkversprechen zur „Redoxwirkung“ wurden als „in hohem Maße irreführend“ bezeichnet, auch sei die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ nicht gerechtfertigt.

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.