Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Stand:
Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.
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Nachdem sich mehrere Verbraucher:innen gemeldet haben, bei denen selbstständige Vertriebspartner:innen das Gerät auch zur Behandlung kranker Kinder empfohlen haben, haben die Verbraucherzentralen im März 2024 eine Warnung ausgesprochen. Die kritischen Aussagen der Verbraucherzentralen wollten die Healy World GmbH und die Healy International B.V. per einstweiliger Verfügung verbieten lassen.

Sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden jedoch ganz überwiegend zu Gunsten der Verbraucherzentrale (Urteil vom 16. Mai 2024, Aktenzeichen 2-03 O 181/24 und Urteil vom 14.11.2024, Aktenzeichen 16 U 96/24). Dem OLG Frankfurt fehlte lediglich die klare Differenzierung zwischen den Beschwerden zum Medizinprodukt „Healy“ und den Beschwerden zu den „Healy-Wellness“-Editionen.

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Wovor warnen wir?

 

Die Verbraucherzentrale befasst sich seit einiger Zeit mit dem Gerät namens "Healy", das am Körper wie ein Tracker getragen wird. Den "Healy" gibt es in verschiedenen Varianten. Bei fast allen Editionen des Produkts handelt es sich um Wellnessprodukte, die keine Medizinprodukte sind, von selbstständigen Vertriebspartner:innen aber oftmals als solche beworben werden. Vertriebspartner:innen preisen das Gerät auch als bemerkenswertes Wundergerät an, das über individualisierte "Frequenzen" Leiden lindern soll.

Eine Vertriebspartnerin behauptet, das Produkt habe bei diversen Erkrankungen wie Tumorschmerzen bei metastasiertem Brustkrebs geholfen. Eine andere Vertriebspartnerin ließ eine Freundin zu Wort kommen, die seit vielen Jahren an Multipler Sklerose erkrankt sei und nach Lähmungserscheinungen plötzlich wieder ohne Gehhilfe gehen könne. Wieder eine andere will keine Fatigue mehr, sondern viel Energie durch die Nutzung haben. Die vollmundigen Versprechen finden sich auf der jeweiligen Internetseite der Vertriebspartner:innen, aber auch bei Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen. Gegen solche irreführende Werbung von selbstständigen Vertriebspartner:innen ist die Verbraucherzentrale NRW bereits mehrfach juristisch vorgegangen.

Der "Healy Medical“ wurde hingegen als Medizinprodukt (Klasse IIa) zertifiziert. Dafür sind sogenannte "Benannte Stellen" zuständig, das sind private Unternehmen und keine Behörden. Im Rahmen einer solchen Zulassung erfolgt also keine behördliche Prüfung der Wirksamkeit. Das heißt: Ein Anbieter darf nicht mit einer Wirksamkeit seines Produkts werben, nur weil er es als Medizinprodukt auf den Markt bringen darf. Vielmehr muss der Anbieter objektive und wissenschaftlich belastbare Studien vorlegen, die die Wirksamkeit belegen. Beim "Healy Medical" äußerten sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Zweifel, dass die hier vorgelegten Studien diesen Anforderungen entsprechen.

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Wer verkauft die Produkte?

 

Sowohl der "Healy Medical" als auch die "Healy-Wellness“-Editionen werden über ein Multi-Level-Marketing-System vertrieben. Beim Multi-Level-Marketing oder auch Empfehlungs- bzw. Direktmarketing empfehlen und vermitteln Selbstständige Produkte einer Firma direkt an Verbraucher:innen. Potenzielle Kund:innen sollen vermehrt über soziale Medien wie Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp-Gruppen und -kanäle gewonnen werden.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist es besonders problematisch, dass Werbeaussagen bei einer "Mund-zu-Mund-Bewerbung" schwer zu kontrollieren und somit Beweispflicht und Überführung schwierig sind. Hinzu kommt, dass die Healy International B.V. in ihrem Shop bei den "Healys für holistische (ganzheitliche) Gesundheit" darauf hinweist, dass die Wirksamkeit des "Healy" nicht wissenschaftlich bewiesen ist und von der "Schulmedizin" nicht anerkannt wird. Der Online-Shop distanziert sich dann von den Werbeversprechen seiner selbstständigen Vertriebspartner:innen, so dass diese allein für allzu vollmundige, aber eben nicht haltbare Gesundheitsversprechen haften.

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Warum warnen wir?

 

Die Verbraucherzentralen halten die Werbung mit vollmundigen Heilungsversprechen, teilweise sogar mit Erfolgsgarantien, für irreführend, weil es keinen ausreichenden Beweis der Wirksamkeit der Produkte gibt und die Verbraucher:innen das Gerät möglicherweise bei schweren Erkrankungen verwenden. Das kann gefährlich werden, wenn dadurch wichtige medizinische Behandlungen unterlassen werden.

Im Internet finden sich eine Vielzahl von Beiträgen und Videos zum Thema „Healy“ und der Frage Wirksamkeit des Gerätes von verschiedenen Wissenschaftsmagazinen und Recherche-Redaktionen.

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Was können Sie tun?

 Bevor Sie ein Produkt kaufen, besonders ein so teures, sollten Sie sich detailliert darüber informieren. Suchen Sie nach unabhängigen Quellen bzw. Studien und durchleuchten Sie die Werbeversprechen der Hersteller, aber auch der Vertriebspartner:innen.

Sollten Sie das Produkt kürzlich erworben haben, können Sie Ihr Recht auf Widerruf ausüben. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies dem Verkäufer – der Healy International B.V. – mitteilen. Senden Sie Ihren Widerruf in Textform, also via E-Mail, Fax oder Brief.

Auch nach Ende der Widerrufsfrist könnten Sie noch einen Anspruch auf Ihr Geld haben. Sollten Sie sich getäuscht fühlen, kann Ihnen eine individuelle Rechtsberatung helfen. Lassen Sie sich beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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