Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Stand:
Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2021 gab es ein umfassendes Datenleck bei Facebook, von dem 530 Millionen Nutzer:innen betroffen waren. Wenn Sie in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Profil und darin Ihre Telefonnummer angegeben hatten, könnten Sie betroffen sein.
  • Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der Sammelklage des vzbv anschließen.
  • Bereits bei "bloßem Kontrollverlust" über eigene Daten sind laut Bundesgerichtshof 100 Euro ein angemessener Schadenersatz.
  • Der vzbv setzt sich für höhere Ansprüche für Betroffene ein, sofern auch persönliche Daten wie Geburtsdatum oder Beziehungsstatus öffentlich wurden. 
     
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Wie kann ich bei der Sammelklage gegen Facebook mitmachen?

Wenn Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können sich ab sofort der Sammelklage des vzbv anschließen. Die Klage gegen die Meta Platforms Ltd. hilft Ihnen und Millionen weiteren Facebook-Nutzer:innen in Deutschland, einfacher Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Um bei der Sammelklage mitzumachen, müssen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie im Klage-Check. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum Ihrem Fall passt. Anschließend erhalten Sie Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn Sie sich in das Register eingetragen haben, können Ansprüche auch nicht mehr verjähren  – egal, wie lange das Verfahren dauert. 

Wer über Neuigkeiten der Facebook-Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zum Verfahren anmelden.

Hintergrund: Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Facebook-Datenleck

Im November 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zum Facebook-Datenleck geurteilt, dass bereits der "bloße Kontrollverlust" über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht. 

Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der BGH dafür für angemessen. Das Urteil zum Facebook-Datenleck erleichtert es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind. Die bloße Betroffenheit reicht.

vzbv: Schadenersatz in Höhe von bis zu 600 Euro ist angemessen

Im Dezember 2024 reichte der vzbv eine Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. als Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein. Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und die Höhe der Ansprüche feststellen lassen.

Nach Ansicht des vzbv muss Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen: wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.
 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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