Immobilie verrenten – Das Haus zu Geld machen?

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Fokuswoche Geld - Immobilie zu Geld machen?
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus (mit) meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? 

Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und möchte Möglichkeiten aufzeigen, wie Verbraucher:innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Hinweis: Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für die Vorträge anmelden.

  • Sobald die Termine für die nächste Fokuswoche Geld feststehen, finden Sie diese hier.
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Fokuswoche Geld 2025: kostenlose Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Reden wir über Private Altersvorsorge, Geldanlage, Versicherungen und Co. – in unserer Fokuswoche Geld. Es lohnt sich!

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.