Nahrungsergänzungsmittel mit Mikroorganismen

Stand:
Einfach ein paar spezielle Bakterien nehmen und die Verdauungsprobleme sind wie weg?
Mikroorganismen – gut investiert für Verdauung und Immunsystem?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unsere Darmflora ist individuell wie ein Fingerabdruck und verändert sich täglich. Wie Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Mikroorganismen (Bakterien, Hefen) sich im Einzelfall auswirken, ist nicht vorhersehbar.
  • Ein Nutzen durch die zusätzliche Einnahme von Mikroorganismen in Form von Nahrungsergänzungsmitteln ist für Gesunde nicht belegt.
  • Bei akuter Gastroenteritis ("Magen-Darm-Grippe") sollten Sie keine Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Mikroorganismen nehmen.
  • Häufig werden Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt, um für diese Stoffe zugelassene Werbeaussagen nutzen zu können.
  • Menschen mit Immunschwäche sollten keine Nahrungsergänzung mit lebenden Mikroorganismen einnehmen.
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Was verspricht die Werbung?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Mikroorganismen, meist spezielle Bakterienkulturen, sollen wahre Alleskönner sein: Die einen stärken angeblich die Abwehrkräfte, andere regulieren die Darmaktivität oder sollen bei Allergien helfen. Für wieder andere wird damit geworben, dass sie zusammen mit einer kalorienreduzierten Ernährung das Abnehmen erleichtern oder uns einfach mit "hochaktiven Darmsymbionten" bei Stress unterstützen. Oft suggeriert die Werbung auch nur, dass unser Darm "geschützt" werden muss - vor allem vor dem, was das Leben so mit sich bringt.

Als "Psychobiotika" werden Nahrungsergänzungsmittel mit Bakterien sogar zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen oder Depressionen angeboten - dabei sind Nahrungsergänzungsmittel einfach nur Lebensmittel und gar nicht zur Behandlung von Erkrankungen und Beschwerden vorgesehen. Das ist Aufgabe von behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüften Arzneimitteln, darunter auch solche mit Mikroorganismen.

Bisher gab es auch Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (auch ergänzende bilanzierte Diäten)  beispielsweise zum Diätmanagement "bei Antibiotika-assoziierter Diarrhö (AAD)", "bei Reizdarmsyndrom", "Colitis Ulcerosa und Pouchitis (CU)",  "atopischer Dermatitis (ATOP)" sowie "symptomatisch unkomplizierter Divertikelkrankheit (SUP)". Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2023 jedoch festgestellt, dass Produkte, die natürlich im Darm lebende Bakterien enthalten, nicht Anforderungen an diese Produktgruppe erfüllen, wonach sie einen krankheitsbedingten, erhöhten oder spezifischer Nährstoffbedarf decken helfen sollen. Derartige Produkte dürfen mit solchen Krankheitsaussagen nicht mehr verkauft werden.

Für Nahrungsergänzungsmittel sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen nur dann erlaubt, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und zugelassen wurden. Krankheitsbezogene Werbeaussagen sind grundsätzlich verboten.

In der EU ist derzeit nur eine einzige gesundheitsbezogene Werbeaussage für Lebensmittel mit Bakterien zugelassen: Lebende Joghurtkulturen in fermentierten Milchprodukten dürfen mit der Aussage

"Die Verdauung der im Produkt enthaltenen Lactose wird durch Lebendkulturen (Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus und Streptococcus thermophilus) in Joghurt oder fermentierter Milch bei Personen, die Probleme mit der Lactoseverdauung haben, verbessert"

beworben werden. Allerdings muss der Joghurt bzw. die fermentierte Milch dann mindestens 108 koloniebildende Einheiten dieser Kulturen pro Gramm enthalten. Für Nahrungsergänzungsmittel mit speziellen lebenden Bakterienkulturen (früher: Probiotika) wurden bisher keinerlei Werbeaussagen durch die EFSA zugelassen.

Solche Nahrungsergänzungsmittel mit dem Begriff "probiotisch" zu bewerben, ist ebenfalls unzulässig. Der Begriff gilt als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, weil er aufgrund der jahrelangen Verwendung von Verbraucher:innen als "immunstärkend" verstanden wird - und genau dafür fehlen die wissenschaftlichen Belege.

Häufig werben Hersteller damit, ihre Produkte seien "wissenschaftlich geprüft" - was noch lange nicht bedeutet, dass ein behaupteter Nutzen auch hinreichend belegt ist.

Könnten NEM mit speziellen Bakterien gut für mich sein?

Heute weiß man, dass unser Mikrobiom, also die Gesamtheit aller in unserem Darm lebenden Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Viren, einen großen Einfluss auf unsere Gesundheit hat. Eine gesunde Darmflora wird häufig über ihre Diversität, also ihre Vielfalt, definiert.

Dabei ist unser Mikrobiom individuell sehr unterschiedlich zusammengesetzt - fast wie ein Fingerabdruck. Gleichzeitig verändert sich diese Zusammensetzung von Tag zu Tag, in jedem von uns. Das heißt: Es lässt sich für den gesunden Menschen nicht vorhersagen, ob und in welchem Umfang die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit lebenden Bakterienkulturen gesundheitliche Vorteile bringt, zumal die Darmflora auch durch zusätzliche Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe beeinflusst wird.

Wissenschaftliche Übersichtsanalysen bestätigen diese Unsicherheit. Pauschale Empfehlungen zum Gesundheitsnutzen bestimmter bakterienhaltiger Nahrungsergänzungsmittel sind daher aus wissenschaftlicher Sicht unzulässig.

Muss nach einer Antibiotika-Einnahme der Darm "saniert" werden?

Einige Hersteller empfehlen die zusätzliche Einnahme von Bakterien-Produkten im Anschluss an eine Antibiotikatherapie. Durch die Einnahme dieser Produkte soll die durch Antibiotika "zerstörte" Darmflora wieder aufgebaut werden. Unser Darmmikrobiom besteht jedoch nicht nur aus Bakterien, sondern auch aus Pilzen und Viren in individuell unterschiedlicher Zusammensetzung.

Derzeit gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, welche Bakterienstämme in welcher Dosierung und Zusammensetzung im individuellen Fall notwendig wären, um eine Darmflora nach Antibiotikaeinnahme passend wieder "aufzubauen". Im Gegenteil: Untersuchungen zeigen, dass die Einnahme von Bakterien die Erholung der eigenen Darmmikroorganismen über Monate verzögern kann.

Unser Tipp zur "Darmsanierung":

Positiv ist auf jeden Fall eine pflanzenbetonte Kost mit vielen milchsauer vergorenen Produkten (z.B. Sauerteigbrot, Gemüse wie saure Gurken oder Sauerkraut, Kimchi, Tempeh, Naturjoghurt, Kefir, Ayran, Dickmilch, ).

Außerdem sind Ballaststoffe wichtig, z.B. aus Haferflocken, Vollkornprodukten, Leinsamen, Möhren oder Zwiebelgewächsen, Gemüse mit natürlicher Oligofruktose bzw. Inulin wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Chicorée, Artischocke, Schwarzwurzel, Lauch, Zwiebel, Knoblauch oder Spargel sowie erkaltete gekochte Kartoffeln, Pasta oder Reis (resistente Stärke). Auch pektinreiche Obstsorten wie Äpfel sind gut geeignet. Voraussetzung ist für alle Lebensmittel natürlich, dass Sie sie gut vertragen.

Worauf sollte ich achten?

  • Nahrungsergänzungsmittel müssen als Lebensmittel "sicher" sein, der Hersteller trägt dafür die Verantwortung. Behördliche Kontrollen erfolgen nur stichprobenartig.
     
  • Bei akuter Gastroenteritis ("Magen-Darm-Grippe") sollten Sie keine Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Mikroorganismen nehmen, so die S2k-Behandlungsleitlinie "Gastrointestinale Infektionen" aus dem Juni 2023.
     
  • Häufig werden den Produkten auch bestimmte Vitamine, wie zum Beispiel Vitamin CB6 oder D zugesetzt, um die für diese Mikronährstoffe zugelassene gesundheitsbezogene Werbeaussage "trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" für das Produkt nutzen zu können. Ein Zusatz von Calcium erlaubt die Aussage "Calcium trägt zur normalen Funktion von Verdauungsenzymen bei". Ein legaler Trick der Hersteller: Für Nahrungsergänzungsmittel, die lediglich Mikroorganismen enthalten, wäre diesen Aussagen nämlich verboten.
     
  • Nahrungsergänzungsmittel mit speziellen Bakterien enthalten zusätzlich bis zu zehn verschiedene Vitamine bzw. Mineralstoffe oder Spurenelemente, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigte. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihr Bakterienprodukt auch noch Mikronährstoffe enthält. Besonders wenn weitere vitamin- oder mineralstoffhaltige Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden, besteht die Gefahr einer Überdosierung - zumal für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente in Nahrungsergänzungsmitteln gesetzliche Höchstmengenregelungen fehlen.
     
  • Welchen Einfluss die ebenfalls häufig zugesetzten Pflanzenstoffe (z.B. Anissamen, Basilikumblätter, Fenchelsamen, Hagebuttenfrüchte, Grapefruitkern-Extrakt, Traubenkern-Extrakt), Ballaststoffe (z.B. Akazienfasern, Inulin, Glucomannan, Oligofruktose, Laktulose) oder Vital-Pilze auf das Darmmikrobiom haben, ist meist nicht untersucht. Eine sichere Vorhersage, wie sich ein bakterienhaltiges NEM auf Ihre persönliche Darmflora auswirkt, ist also nicht möglich.
     
  • Insbesondere Kinder sollten solche Produkte nicht ohne vorherige kinderärztliche Rücksprache bekommen.
     
  • Problematisch ist die Einnahme bakterienhaltiger Nahrungsergänzungsmittel im Rahmen der Selbstbehandlung bei Erkrankungen wie Depressionen und Erschöpfungszuständen oder Darmerkrankungen, da so die Diagnostik und damit wirksame psychotherapeutische oder medikamentöse Therapien verzögert werden können.
     
  • Prüfen Sie angebliche positive Nutzerbewertungen in Online-Shops sehr kritisch, insbesondere wenn dort in der Produktwerbung unzulässige Aussagen zur Behandlung von Krankheiten gemacht werden.
     
  • Nahrungsergänzungsmittel mit speziellen Bakterien sind häufig sehr teuer. Eine Monatspackung kostet gerne 60 Euro und mehr. Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht, auch wenn Sie beispielsweise eine Reizdarmerkrankung haben. Derartige Erkrankungen gehören in erster Linie in ärztliche bzw. ernährungstherapeutische Behandlung.

Wer sollte keine lebenden Mikroorganismen einnehmen?

Die Einnahme von Bakterien-Produkten gilt allgemein als ungefährlich. Ob Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Bakterien wirklich für alle Menschen sicher sind, ist nicht ganz klar. So ist die Einnahme der Hefe Saccharomyces boulardii, die auch in Arzneimitteln zur Behandlung von Durchfallerkrankungen eingesetzt wird, bei geschwächtem Immunsystem (z.B. nach Organtransplantation) und schwerer Krankheit kontraindiziert.

Auch für bestimmte Bakterienstämme wurde bereits gezeigt, dass diese nicht zwingend nur im Darm verbleiben, sondern sich über das Blut im gesamten Körper verteilen können. Diese Bakteriämien betrafen Menschen, denen Organe oder Knochenmark transplantiert wurden. Wenn Sie zu dieser Patientengruppe gehören, sollten Sie aus Sicherheitsgründen keine Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Mikroorganismen einnehmen.

Welche Mikroorganismen sind in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten?

Nahrungsergänzungsmittel mit Mikroorganismen enthalten meist spezielle Bakterien, manchmal auch Pilze (Hefen). Die enthaltenen lebenden Mikroorganismen sollen sich im Darm ansiedeln und dadurch einen gesundheitlichen Nutzen vermitteln. Auch abgetötete Bakterien und deren Bestandteile werden in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Häufig eingesetzte Bakterien sind Laktobazillen, Bifidobakterien und Enterokokken.

Neuartige Bakterienstämme

Laktobazillen, Bifidobakterien und Streptococcus thermophilus sind altbekannte Starterkulturen in der Herstellung von Joghurt und anderen Milchprodukten. Diese müssen aber schon vor Mai 1997 in Lebensmitteln verwendet worden sein. Neuere Entwicklungen und neuartige Bakterienstämme in Lebensmitteln müssen im Rahmen der Novel-Food-Verordnung erst zugelassen werden und zuvor eine Sicherheitsprüfung durchlaufen.

Seit 2014 zugelassen ist der Stamm Clostridium butyricum MIYAIRI 588, der ausschließlich in NEM in einer Dosis von höchstens 1,35 × 108 koloniebildenden Einheiten (KBE) je Tag in der EU erlaubt ist.

Seit 2022 sind zudem pasteurisierte (tote) Akkermansia muciniphila (Stamm ATCC BAA-835) in Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke in einer Dosis von 3,4 x 1010 Zellen/Tag als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Nahrungsergänzungsmittel mit diesen hitzeinaktivierten Bakterien müssen einen Hinweis tragen, dass sie nur von Erwachsenen mit Ausnahme von Schwangeren und Stillenden verzehrt werden sollten.

Im Mai 2023 wurde "Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica" als neuartige Zutat in der EU zugelassen. Sie darf nur in Nahrungsergänzungsmitteln (maximal 6 g/Tag für Kinder ab 10 Jahren, Jugendliche und Erwachsene) und in Produkten, die als Mahlzeitersatz zur Gewichtskontrolle für Erwachsene dienen, eingesetzt werden. Die Zutat muss unter der o.g. Bezeichnung in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Solche Nahrungsergänzungsmittel werden meist in Form magensaftresistenter Kapseln oder als Granulat angeboten, manche enthalten mehr als 20 Bakterienstämme. Ob durch die hohe Zahl an verschiedenen (gefriergetrockneten) Bakterienstämmen ein gesundheitlicher Vorteil gegenüber Nahrungsergänzungsmitteln mit weniger Bakterienstämmen besteht, ist unklar.

Neben Nahrungsergänzungsmitteln, die Bakterien oder Hefen enthalten, werden auch Nahrungsergänzungsmittel mit Ballaststoffen (früher: Präbiotika) gezielt zur Unterstützung der Darmflora vermarktet. Sie enthalten keine Mikroorganismen, sondern z.B. Inulin oder bestimmte Mehrfachzucker (z.B. Oligofructose oder Galacto-Oligosaccharide), die von uns nicht aufgenommen, aber von den Darmbakterien verdaut und als Nahrungsquelle genutzt werden können. Inzwischen werden vermehrt Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die Bakterien und Ballaststoffe miteinander kombinieren.

 

Zum Weiterlesen:

Was hilft bei Reizdarm – und was nicht? (Stand: 22.02.2023)
Helfen Pro- oder Präbiotika, Kinder vor Neurodermitis zu schützen? (Stand: 20.01.2021)

 

Quellen:


BgVV: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Probiotische Mikroorganismenkulturen in Lebensmitteln" Oktober 1999.

Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. Stand 17.05.2021 (abgerufen am 05.06.2023)

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2018: Rote-Hand-Brief zu neuen Kontraindikationen von Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten.

arznei-Telegramm (2018): Fungämierisiko: Neue Kontraindikation für S. boulardii (Perenterol u. a.) a-t 49: 23 (abgerufen am 05.06.2023)

S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauuungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), Juni 2023

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2023 (Az. I ZR 68/21)

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