Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein

Stand:
Sie möchten ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen – unsere Checkliste zeigt, woran Sie denken sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an!

  • Nahrungsergänzungsmittel sind nützlich, wenn die richtigen Nährstoffe vom richtigen Menschen zur richtigen Zeit in der richtigen Menge genommen werden.
  • Kein Gießkannenprinzip!
  • Bei Erkrankungen und regelmäßiger Medikamenteneinnahme sollten Sie das ärztliche Personal über die Verwendung eines Nahrungsergänzungsmittels informieren.
Off

Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Hier die Checkliste!

Die folgenden Fragen sollten Sie beantworten, wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nehmen möchten. Wichtig dabei: Nahrungsergänzungsmittel sollen lediglich fehlende Nährstoffe im Speiseplan ergänzen und dienen nicht der Behandlung von Erkrankungen. Trotzdem kann es sein, dass Sie während oder aufgrund einer Erkrankung ein NEM nehmen möchten. Dann sollten Sie besonders genau hinschauen.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Eine Sparkassen-Filiale von außen

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.