Professionelle Zahnreinigung (PZR): Das sollten Sie darüber wissen

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Zahnarztpraxen bieten Patient:innen häufig eine "Professionelle Zahnreinigung" an. Sie soll verhindern, dass Karies oder Parodontitis auftreten. Für Patient:innen ist das mit Kosten verbunden, von den meisten Krankenkassen gibt es aber Zuschüsse.
Professionelle Zahnreinigung PZR

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine private Leistung und wird nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
  • Pauschalpreise und Schnäppchen sind unzulässig, denn die Abrechnung erfolgt nach Schwierigkeitsgrad und pro Zahn, Krone, Implantat oder Brückenglied.
  • Dauer und Aufwand sind individuell unterschiedlich, insgesamt sollten aber etwa 45 bis 60 Minuten angesetzt werden.
  • Wichtig sind eine gründliche Entfernung der Beläge sowie die Reinigung der Zahnzwischenräume.
  • Der tatsächliche Nutzen einer PZR muss noch besser erforscht werden.

 

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Was wird bei der PZR gemacht?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Intensivreinigung mit Spezialinstrumenten. Ziel ist es, krankmachende und kosmetisch störende Beläge zu entfernen, die das Risiko für Karies und Parodontitis erhöhen.

Mit Schallinstrumenten, Pulverstrahltechnik und Handinstrumenten werden Beläge auf den Zahn- und Wurzeloberflächen entfernt. Zusätzlich werden die erreichbaren Zahnwurzeloberflächen und Zahnzwischenräume gereinigt.

Es folgt eine Politur der Zähne, die das Anhaften neuer Bakterien erschwert, und schließlich eine Fluoridierung mit einem Lack oder einem Gel, um die Zähne vor Karies zu schützen. Zudem gehören Tipps für die richtige Mundhygiene zu Hause dazu, die langfristig entscheidend für die Mundgesundheit ist.

Grafik: Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung in sechs Schritten

Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung in 6 Schritten

Zahnärzt:innen können die Arbeit an zahnmedizinische Fach- oder Prophylaxe-Assistent:innen delegieren, müssen aber den Zustand der Zähne nach erfolgter Reinigung selbst überprüfen.

Wie viel darf die Zahnreinigung kosten?

Die professionelle Zahnreinigung ist keine generelle gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Seit die PZR in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, müssen die Zahnärzte nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abrechnen (Nummer 1040).

Der Zahnarzt oder die Zahnärztin berechnet die Kosten nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Wichtig für die Kalkulation sind zum Beispiel die Anzahl und der Zustand der Zähne sowie Art, Menge und Ursache der Zahnbeläge.

Auch die eingesetzten Methoden und Materialien sowie die Qualifikation der Mitarbeiterin werden berücksichtigt. Bei einem durchschnittlichen Aufwand (Gebührenfaktor 2,3) sind das 3,62 Euro pro Zahn. Ein Gesamtpreis von etwa 80 bis 120 Euro ist laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung realistisch. Je nach Praxis, Aufwand und Region können sich die Preise jedoch deutlich unterscheiden. Tiefpreise sind unseriös, ebenso wie Pauschalangebote außerhalb der privaten Gebührenordnung, Rabatte oder Sonderangebote.

Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Gesetzliche Kassenleistung für Erwachsene ist eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen ganz oder teilweise als freiwillige Zusatzleistung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlicht seit 2015 eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten einer PZR beteiligen. 2024 antworteten 44 von 96 angefragten Krankenkassen. Davon gaben 43 an, einen Zuschuss zur PZR zu leisten.

Fragen Sie also bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem privaten Zahnzusatzversicherer nach, ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.

Was weiß man über den Nutzen?

Insgesamt ist die Datenlage zur Wirksamkeit einer professionellen Zahnreinigung noch ziemlich unbefriedigend, da sind sich Zahnärzteschaft und Forschende einig. Für Menschen mit guter Mundgesundheit kam das renommierte Cochrane-Forschungsnetzwerk im Jahr 2022 zu dem Schluss, dass der Nutzen einer PZR bislang nicht ausreichend belegt ist.

Anders kann es aussehen, wenn bereits eine Erkrankung wie die Parodontitis vorliegt. Für Betroffene gehört mittlerweile auch die Nachbehandlung inklusive Reinigung zum Therapieumfang. Dabei handelt es sich dann aber nicht um eine "klassische" PZR. Die Kosten übernimmt zudem die Krankenkasse.

Die Zahnärzteschaft sieht die PZR hingegen als sinnvoll an und argumentiert, die häusliche Mundhygiene und gesunde Ernährung würden im Normalfall nicht ausreichen, um Karies und Parodontitis entgegenzuwirken und Zähne und Zahnfleisch gesund zu halten. An der Cochrane-Übersichtsstudie übt die Zahnärzteschaft Kritik, weil der Untersuchungszeitraum zu gering sei und in Deutschland weitere Schritte zur PZR gehörten, die in der Studie (zugrunde lagen britische Daten) nicht berücksichtigt wurden.

Checkliste mit Tipps für Patient:innen

  • Vergleichen Sie die Preise bei verschiedenen Praxen.
  • Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie einen Zuschuss zur PZR bezahlt.
  • Wenn Sie bei den Kosten unsicher sind, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen.
  • Fragen Sie, ob alle oben genannten Schritte Teil der Behandlung sind.
  • Achten Sie darauf, dass der Zustand Ihrer Zähne von Zahnärzt:innen selbst kontrolliert wird. Im Zweifel kombinieren Sie die Reinigung mit dem halbjährlichen Kontrolltermin.
  • Das Ergebnis können Sie zu Hause mit Färbetabletten, die Bakterienbeläge anzeigen, überprüfen, allerdings nur oberhalb des Zahnfleischsaums.
  • Lassen Sie sich genau erklären, wie Sie zu Hause Ihre Putztechnik verbessern können und was Sie dafür verwenden sollten.
  • Gesetzliche Kassenleistung ist übrigens einmal pro Jahr eine Zahnsteinentfernung: Fragen Sie in der Zahnarztpraxis danach.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserem Online-Portal www.kostenfalle-zahn.de

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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