Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

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Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Hand hält rote BahnCard 25

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte die DB Fernverkehr AG 2023 wegen unzulässiger Kündigungsfristen bei der BahnCard zunächst abgemahnt und später verklagt.
  • Die Bahn hat die Kündigungsfristen für die BahnCard nun freiwillig verkürzt. Jedoch gilt dies nicht für alle BahnCards.
  • Die Änderung gilt für alle BahnCards, die ab dem 9. Juli 2024 neu erworben wurden sowie für die, deren Laufzeit sich ab diesem Tag verlängert haben.
  • Die Verbraucherzentrale klagt weiter. Nach wie vor halte sich das Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben. Wer nämlich nicht kündigt, dessen Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.
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Warum geht die Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn vor?

2023 hatte die Verbraucherzentrale Thüringen die DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfristen bei der BahnCard abgemahnt. Nachdem sich die Deutsche Bahn daraufhin weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte die Verbraucherzentrale Thüringen. Nun erzielte sie einen Teilerfolg.

Die Deutsche Bahn änderte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verkürzte die Kündigungsfrist der BahnCard freiwillig von sechs auf vier Wochen.

Teilerfolg: Darum klagt die Verbraucherzentrale weiter

Die Verbraucherzentrale will dennoch weiterklagen. Wenn Kund:innen nämlich ihren Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Damit aber setze sich die Bahn über rechtliche Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen hinweg, wie sie das Gesetz für faire Verbraucherverträge von 2022 vorgibt.

Das Gesetz besagt, dass Kund:innen Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit monatlich kündigen können. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist somit unzulässig.

Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Thüringen ein Unterlassungsurteil gegen das Unternehmen erwirken. Dies soll eine spätere nachteilige Veränderung der Vertragsbedingungen auch für die Zukunft ausschließen und so für langfristige Rechtssicherheit sorgen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Thüringen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.